Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Landkreise bereiten Klage gegen Land Hessen vor

Wiesbaden/Marburg 30.8.2010 (pm/red) Wie der Hessische Landkreistag informiert, gehen die Landkreise gegen die Finanzpolitik des Landes Hessen auf dem Rechtsweg gemeinsam vor. Die hessische Landesregierung den Landeshaushalt abschließend beraten. Sie will an der Entnahme von 360 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich festhalten. Daher haben die hessischen Landkreise nunmehr beschlossen, weitere Schritte hin zur Verfassungsklage zu unternehmen.

Landkreistag positioniert sich gegen Landesregierung

Bei der diesjährigen Zusammenkunft der hessischen Landräte wurde Einigkeit erzielt, die verfassungsrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte einer Klage gegen das Land Hessen vor dem Staatsgerichtshof in Auftrag zu geben. Der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf, nimmt Stellung.

„Da das Land unverändert an dem Griff in den kommunalen Finanzausgleich und damit in die den Städten, Gemeinden und Landkreisen zustehenden Gelder festhält, sehen wir keine andere Möglichkeit als unseren Anspruch an eine angemessene Finanzausstattung durch das Land gerichtlich durchzusetzen.“ Der Hessische Landkreistag werde nunmehr, gemeinsam mit externen Juristen und Finanzwirtschaftlern, die Begründung einer entsprechenden Klage vorantreiben.

Landkreise und Kommunen gemeinsam

Die hessischen Landräte sind optimistisch, dass ihre Absicht auch von den Städten und Gemeinden und ihren beiden Spitzenverbänden, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, solidarisch mitgetragen wird. Präsident Fischbach: „Es geht uns um eine unverminderte Beibehaltung der den Städten, Gemeinden und Landkreisen gemeinsam zustehenden Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs.“

Appell an Landtagsabgeordnete

Abschließend appelliert Präsident Fischbach an den Gesetzgeber, bei dem jetzt die Entscheidung liegt, die in der Vorlage des Kabinetts vorgesehene Kürzung nicht zu verabschieden. Anderenfalls würde sich die Situation allein der Kreise um weitere 340 Mio. Euro in 2011 verschlechtern und deren zum Jahresende bereits auf 2,6 Milliarden Euro angestiegenes kumuliertes Defizit weiter erhöhen.

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