Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Neuer Hochschulpakt in Hessen: 9 Milliarden Euro für Hochschulen 2016 bis 2020

Marburg 26.02.2015 (pm/red) Wissenschaftsminister Boris Rhein hat in dieser Woche gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der dreizehn staatlichen Hochschulen die Verhandlungen über den neuen Hochschulpakt erfolgreich abgeschlossen. Dazu gehörte, dass alle Verhandlungspartner dem neuen Hochschulpakt zugestimmt haben. Der neue Hochschulpakt regelt und legt fest, wie die Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die Hochschulfinanzierung ausstattet. Rund 9 Milliarden Euro sind als Gesamtsumme benannt..
„Neun Milliarden Euro in fünf Jahren, ist die größte Summe, über die unsere Hochschulen jemals verfügen konnten. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen finanzielle Planungssicherheit für unsere Hochschulen bis ins Jahr 2020 geschaffen haben. Es waren schwierige Verhandlungen, von denen am Ende alle Hochschulen profitieren,“ lautet die Feststellung des Wissenschaftsministers.

Im Jahr 2016 soll das Hochschulbudget rund 1,9 Milliarden Euren betragen, gegliedert in folgende Positionen:

  • 1,1 Mrd. Euro Grundbudget,
  • 257 Mio. Euro Erfolgsbudget,
  • 190 Mio. Euro Sondertatbestände,
  • 300 Mio. Euro Bund-Länder-Hochschulpakt 2020,
  • 25 Mio. Euro Gerätemittel,
  • 24 Mio. Euro Innovations- und Strukturentwicklungsbudget, ab 2017 32 Millionen

Hinzu kommen die Mittel aus dem hessischen Bauprogramm Heureka und LOEWE als Forschungsförderungsprogramm.
Das Grundbudget mit 1,1 Milliarden Euro, der Schwerpunkt der Hochschulfinanzierung, bleibe leistungsorientiert, teilt Minister Rhein mit. Damit wolle die Landesregierung weiterhin die Studierendenzahlen in der Regelstudienzeit honorieren.

Die Marburger Universitätspräsidentin Prof. Dr. Katharina Krause, zugleich Sprecherin der Konferenz hessischer Universitätspräsidien (KHU) kommentierte das Verhandlungsergebnis: „Die Universitäten begrüßen, dass im neuen Hochschulpakt durch einen realen Zuwachs des Gesamtbudgets, durch vermehrte Stabilität der Finanzierung und damit erhöhte Planungssicherheit die Strategiefähigkeit der Hochschulen gestärkt wird.“ Sie betonte, dass die Universitäten in den letzten Jahren ihre Leistungen in Forschung und Lehre kontinuierlich gesteigert hätten. Aus gemeinsamer Sicht von Landesregierung und Universitäten stelle es eine Herausforderung dar, dieses hohe Leistungsniveau in Zukunft zu halten.

„Die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften begrüßen, dass sowohl das Grundbudget als auch das Erfolgsbudget im Rahmen des neuen Hochschulpakts erhöht werden konnte und dass es insgesamt eine verbesserte Stabilität in der Geldzuweisung gibt. Als positiv bewerten wir, dass der Lehre im Erfolgsbudget künftig eine größere Bedeutung zukommt und sie somit neben der Forschung einen höheren Stellenwert erhält. Gleichzeitig begrüßen wir die Untermauerung eines Forschungsauftrags an die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch den Einstieg in eine Finanzierung von Forschungsstrukturen“, sagte Prof. Dr. Ralph Stengler, stellvertretend für die Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidien (KHF).

Auch die beiden hessischen Kunsthochschulen bewerten die Vereinbarung positiv, teilt das Wissenschaftsministerium mit. „Wir sehen uns durch den Hochschulpakt 2016 – 2020 in unserer erfolgreichen nationalen und internationalen Arbeit bestätigt. Die vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen ermöglichen die dringend notwendige Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre und bilden eine sehr gute Basis für die kontinuierliche Weiterentwicklung auf höchstem künstlerischem und wissenschaftlichem Niveau“, erklärte Prof. Bernd Kracke, Präsident HfG Offenbach.

In Ergänzung zu Grund- und Erfolgsbudget finanzieren Sondertatbestände besondere Aufgaben einzelner Standorte oder gleichen Wettbewerbsnachteile einzelner Standorte aus. Vergütet werden hier weiterhin etwa die landesbibliothekarischen Aufgaben einzelner Hochschulen, die Studienkollegs und die botanischen Gärten.
Enthalten sind auch die 92 Millionen Euro jährlich für die Qualitätssicherung der Lehre.

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