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Bürgerbegehren „Erhalt des Vitos-Parks“: 3000 BürgerInnen versus 59 Stadtverordnete

BI Vitos-ParkMarburg 25.01.2016 (yb) Für die Sitzung der Stadtverordneten am kommenden Freitag, 29. Januar, findet sich als Tagesordnungspunkt 7 Bürgerbegehren „Erhalt des Vitos-Parks“. Unterlegt mit einer seitenlangen Begründung samt ausführlicher rechtlicher Hinweise und Belehrungen sollen die 59 Marburger Stadtverordneten abstimmen:  „Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Das Bürgerbegehren „Erhalt des Vitos-Parks“ wird als unzulässig zurückgewiesen.“ Die Rot-Grüne Stadtregierung, inzwischen mit Dr. Thomas Spies als Oberbürgermeister an der Spitze, will damit nach langen kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit um den Umgang mit dem Kulturdenkmal Vitos-Park einen Schlusspunkt setzen. Im Dezember war bereits eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanes beschlossen worden. Und jetzt geht es erneut um die seitens der Stadt Marburg gewollte und die von dem Bürgerbegehren in Frage gestellte Bebauung des südwestlichen baumbewachsenen Teils des Vitos-Geländes.

Und erneut soll (und wird) dieses gewichtige Thema ohne Aussprache im Stadtparlament durchgepaukt werden. Das ist ebenso bemerkenswert wie bedauerlich. Denn vor einigen Wochen haben die Aktiven vom Bürgerbegehren “Erhalt des Vitos-Parks“ ihren Antrag für einen formellen Bürgerentscheid bei der Stadt Marburg eingereicht. Rund 3.000 Unterschriften (!) sind dafür in wenigen Wochen gesammelt worden, um „die Durchführung eines Bürgerentscheids nach §8 b HGO1“ zu initiieren. Unterschrieben und damit bejaht hatten 3.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg die Fragestellung und Initiative : „Sind Sie dafür, das Parkgelände um die Vitos- Klinik für Naherholung und Stadtklima zu erhalten und hierzu gemäß §2 Abs. 1 Baugesetz- buch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/1, 4.Änderung zu fassen?

Entgegen vielfältiger Bekundungen und auch eigener Aktivitäten für eine zumindest verbal postulierte Bürgerbeteiligung seitens der SPD und GRÜNEN soll nunmehr per Parlamentsbeschluss einem deutlich vorgetragenen und mit 3.000 Unterschriften unterlegtem Bürgerwillen zuwider gehandelt werden. Man versucht einfach per Beschluss der Stadtverordneten diesen als lästig empfundenen abweichenden Bürgerwillen zur Umsetzung eines Bürgerentscheids abzutun und glaubt offenbar, dass damit die Angelegenheit erledigen zu können.

Das sehen die Aktiven des Bürgerbegehren freilich ganz anders und wissen dabei sehr viele MarburgerInnen auf ihrer Seite. Immerhin konnten sie binnen weniger Wochen die notwendige Zahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammeln. Fünf Prozent der Wahlberechtigten, das sind 2.844 Personen, mussten die Forderung nach einem Bürgerbegehren unterschreiben. 2.860 Unterschriften wurden von der Stadtverwaltung als gültig anerkannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Redaktion von das Marburger. werden dem Antrag des Magistrats zumindest einige Stadtverordnete nicht zustimmen: Michael Weber (Piratenpartei), Dr. Hermann Uchtmann (Marburger Bürgerliste) und Andrea Suntheim-Pichler (Bürger für Marburg). Die Marburger Linke will mit Stimmenthaltung votieren. Die anderen Stadtverordneten werden wohl zustimmen und sich damit gegen einen massenhaft erklärten Bürgerwillen stellen.

Damit ist in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor der Kommunalwahl im Monat März ein Mehrheitsvotum zu erwarten, das in einer wichtigen kommunalpolitischen Fragestellung dem erklärten Bürgerwillen zuwider handelt.

—>Mehr dazu im Essay Marburger Irrwege

 

 

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