Staatstheater Kassel: „Carmen“ ab 31. März zurück auf dem Spielplan

24.3.2024 (pm/red) Nach mehrmonatiger Pause kehrt die beliebte Opernproduktion wieder auf den Spielplan zurück: Georges Bizets „Carmen“ in der Inszenierung von Florian Lutz ist ab Ostersonntag, 31. März, wieder im Opernhaus, in der Raumbühne ANTIPOLIS …

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Deutsches Studentenwerk fordert: Bundesteilhabegesetz dringend nachbessern

Marburg 25.10. 2016 (pm/red)  Das Deutsche Studentenwerk (DSW) bekräftigt seine Kritik am geplanten Bundesteilhabegesetz. Es fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, erheblich nachzubessern. „Studierenden mit Behinderungen droht mit dem jetzigen Gesetzentwurf Exklusion statt Inklusion“, sagt der Präsident des Deutschen Studentenwerks Dieter Timmermann in seiner Rede zur Eröffnung der IBS-Jahrestagung in Berlin. Sein Hauptkritikpunkt: Einen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen soll nur derjenige haben, der in mindestens fünf von neun Lebensbereichen in seiner Teilhabe eingeschränkt ist. Für alle anderen liegt die Bewilligung der Leistung künftig im Ermessen des Sozialleistungsträgers.
„Für viele Studierende bedeutet der derzeitige Stand des Gesetzes statt verlässlicher Leistung weiterhin Kampf mit Ämtern“, so Timmermann. Die Folgen seien absehbar: Studienverzögerungen oder im schlimmsten Fall Studienabbruch. Mancher Studieninteressierte verzichtet unter diesen Bedingungen ganz auf ein Studium. „Das ist ein Verlust statt ein mehr an Vielfalt“, betont Timmermann. Er fordert: „Die Teilhabe Studierender mit Behinderungen darf nicht am Sozialrecht scheitern. Maßstab der Neuregelungen müssen die Bildungsmöglichkeiten nichtbehinderter Menschen sein.“

Auch Studierende, die in weniger als fünf Lebensbereichen teilhabebeeinträchtigt sind, brauchen einen gesicherten Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Zugleich sei zu sichern, dass die Studierenden einen uneingeschränkten Zugang zu den Teilhabeleistungen für alle Ausbildungsformen und –abschnitte erhielten.

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