Orientierungswoche mit Stadtrallye für Erstsemester ab 8. April

29.03.2024 (pm/red) Vom 8. bis 12. April sind aktive Fachschaften und Teamer der Philipps-Universität als Unterstützer beteiligt neuen Studierenden Orientierung und Ortskenntnisse in der Stadt und Uni Marburg zu vermitteln. Wie Stundenpläne erstellt werden und …

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Deutsches Studentenwerk: BAföG-Erhöhung nur ein erster Schritt

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt grundsätzlich die Eckpunkte der Bundesregierung für eine BAföG-Erhöhung, fordert aber eine Umsetzung bereits zum Sommersemester 2019. „Die grobe Richtung stimmt, aber das muss alles schneller kommen, und ob die Erhöhung der Bedarfssätze und Elternfreibeträge tatsächlich ausreichen wird, wird sich zeigen“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.

Gemäß einem Eckpunktepapier des von Anja Karliczek (CDU) geführten Bundesministeriums für Bildung und Forschung, auf welches Papier sich zahlreiche Medien beziehen, soll auf mehreren Ebenen angesetzt werden: Die Fördersätze und Elternfreibeträge sollen in zwei Schritten angehoben werden, ebenso der Wohnzuschlag; außerdem dürfen Studierende mehr Vermögen besitzen, das nicht aufs BAföG angerechnet wird.

„Das sind wichtige erste Schritte auf dem Weg zu der im Koalitionsvertrag definierten Trendumkehr, dass wieder mehr Studierende BAföG erhalten sollen“, kommentiert Meyer auf der Heyde. „Nur erschließt sich nicht, warum das in mehreren Schritten bis 2020 umgesetzt werden soll. Besser wäre es, diese BAföG-Erhöhung so rasch wie möglich umzusetzen, zum Sommersemester 2019 – dann kann danach falls erforderlich noch einmal nachgesteuert beziehungsweise draufgelegt werden. Und eine regelmäßige, automatisierte BAföG-Erhöhung ist besser, als viele Jahre der Stagnation, die dann mit einem erneuten ‚großen Wurf‘ wieder kompensiert werden sollen.“

Meyer auf der Heyde weiter: „Derzeit sind nur 1,6 Millionen der 2,85 Millionen Studierenden dem Grunde nach antragsberechtigt. Wer eine echte Trendumkehr will, der muss die Studienrealität berücksichtigen. Für den Großteil der Studierenden reicht die Förderungshöchstdauer, gekoppelt an die Regelstudienzeit, nicht aus. Wie es der Wissenschaftsrat bei der künftigen Finanzierung von Studienplätzen fordert, sollte auch hier die Regelstudienzeit zuzüglich mindestens einem Semester gelten.“

Die geplante Erhöhung des BAföG-Wohnzuschlags von derzeit 250 auf 325 Euro im Monat sieht Meyer auf der Heyde verhalten: „Das wird die Vermieterinnen und Vermieter freuen, aber damit wird kein zusätzlicher, bezahlbarer Wohnraum für Studierende geschaffen. Die Bundesregierung muss beides tun: das BAföG erhöhen – und endlich gemeinsam mit den Ländern in die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende einsteigen.“

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