Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Anspruch auf Fahrkarte für Schüler

Marburg 26.8.2010 (yb) In “Frontal 21“ sind Fernsehzuschauer bereits vom ZDF darüber informiert worden. Reglungen zur Fahrtkostenübernahme im Hessischen Schulgesetz sind mit dem Rechtsanspruch auf Bildung nicht vereinbar.

Dazu hat das Sozialgericht Marburg ein Urteil gefällt. In einer Eilentscheidung wurde der Kreis verpflichtet 736 Euro Fahrtkosten für eine Fachoberschülerin zu übernehmen.

Fahrkosten nur bis Klasse 10

Die Bestimmung im Hessischen Schulgesetz zur Übernahme de Beförderungskosten bis zur 10. Klasse muss befremden. Doch war sie die Ausgangslage für Entscheidungen zu Ungunsten der betroffenen Schülerin im Landkreis. Als Hartz-IV-Empfängerin zusammen mit ihrer Mutter, konnte die gute Schülerin die Fahrtkosten nicht aufbringen und hat vor Gericht Recht bekommen.

Schüler brauchen einen sorgenfreien Weg zur Schule, das schließt die Fahrtkosten ein (Foto Joachim Zimmermann/pixelio.de)

Im Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes vom Jahresanfang wurde der Gesetzgeber bereits verpflichtet die Bedarfssätze für Kinder neu zu regeln. Das Urteil des Marburger Sozialgerichtes weitet die selbstverständlichen Ansprüche aus. Recht auf Bildung bedeutet eben auch Übernahme der Fahrtkosten für den Schulweg.

Zuallererst ist hier nicht der Landkreis zu kritisieren. Dort wird nur umgesetzt, was zuvor gesetzlich geregelt wurde. Das wiederum hat mit dem Sozialstaat und dem Sozialstaaatsgebot des Grundgesetzes reichlich wenig zu tun. So wird erneut sichtbar, welchen kaltschnäuzigen und offenkundig rechtswidrigen Weg die Politik des Sozialabbaus über die Legislative lange Zeit gegangen ist.

Längst im Widerspruch zu Erfordernissen

Neben der Härtefallsituation, in die das Hessische Schulgesetz ältere Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringen Einkommen hineinbringt, offenbart sich ein weiterer Widerspruch. Längst werden gute Absolventen der Schule von der Wirtschaft gesucht. Der Wirtschaft gehen die Fachkräfte aus, verstärkte Anstrengungen werden gefordert. Die Medien sind voll der Meldungen davon. Zugleich macht das Land Hessen kalte Selektion auf dem Weg über die Schülerbeförderung. Da gibt es viel zu tun, Herr Bouffier. Hessen war mal vorn.

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