Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Von dem Maculinea-Schutzgebiet bei Neustadt

Marburg 23.9.2010 (pm/red)  Große, überregional bedeutsame Populationen von dem Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, zwei seltene Arten, und artenreiches Grünland waren Motive für die Ausweisung der Landschaft im Süden von Neustadt zum sogenannten FFH-Gebiet. FFH-Gebiete, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, und Vogelschutzgebiete sind zentrale Bestandteile des Schutzgebietsystems Natura 2000, dass die Schaffung eines europaweiten Biotop-Verbundnetzes zum Ziel hat. Für alle Natura 2000-Gebiete werden Bewirtschaftungspläne erstellt. Diese geben Hinweise auf die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zu schützenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume.

Der Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet in Neustadt wurde kreisübergreifend erstellt und liegt im Entwurf vor. Der Neustädter Bürgermeister Thomas Groll zeigt sich erfreut darüber, dass der Bewirtschaftungsplan im Einvernehmen zu Stande kam. Er hob die Kooperationsbereitschaft der örtlichen Landwirte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes hervor.

Extensive Landnutzung erhält Biodiversität

Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten in dem landschaftlich reizvollen Gebiet ist das Ergebnis einer bis heute traditionellen, extensiven Landnutzung. Hier setzt die Maßnahmenplanung an. Im Vordergrund steht die Aufrechterhaltung der Nutzung, die zur Ausbildung der Biotope geführt hat. Besonderheiten der Pflanzen- und Tierwelt im FFH-Gebiet sind vor allem die beiden Schmetterlingsarten, zu deren Schutz das Gebiet ausgewiesen wurde. Diese besiedeln vor allem wechselfeuchtes, ungedüngtes Grünland.

Zum Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous, auf der Blüte des Wiesenknopfes (Foto Frank Göttlicher)

Voraussetzung ist das Vorhandensein des Wiesenknopfs, der den Faltern als Nektarpflanze und zur Eiablage dient. Kolonien der beiden Ameisenarten der Gattung Myrmica (Rotgelbe Knotenameise und Trockenrasen-Knotenameise) sind für das Vorkommen der Falter ebenfalls unerlässlich. Aufgrund der Blütezeit sollten die Wiesen daher von Mitte Juni bis Mitte September nicht gemäht werden.
Das FFH-Gebiet ist schon seit vielen Jahren ein Schwerpunkt des Vertragsnaturschutzes. Es konnten bis heute zahlreiche Landwirte gefunden werden, die mit Fördermitteln derzeit 60 Hektar Grünland so bewirtschaften, dass der Wiesenknopf-Ameisenbläuling und andere Pflanzen- und Tierarten Lebensraum finden. Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist Teil der Vereinbarungen.

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