Staatstheater Kassel: „Carmen“ ab 31. März zurück auf dem Spielplan

24.3.2024 (pm/red) Nach mehrmonatiger Pause kehrt die beliebte Opernproduktion wieder auf den Spielplan zurück: Georges Bizets „Carmen“ in der Inszenierung von Florian Lutz ist ab Ostersonntag, 31. März, wieder im Opernhaus, in der Raumbühne ANTIPOLIS …

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Uli Severin (SPD) fordert Sachlichkeit ein

Marburg 23.2.2011 (red) In einem Gespräch mit der Redaktion bemängelte Ulrich Severin, als SPD-Stadtverordneter und Mitglied des Akteneinsichtausschusses, die voreiligen und vorwegnehmenden Äußerungen und dem zu Folge unsachlichen Forderungen von Seiten der CDU und MBL.

Dies veranlasst ihn den diesbezüglichen Sprechern Missbrauch vorzuhalten. Zugleich fordert er sachliches Arbeiten im Ausschuss ein. Dazu hat Severin selbst Vorschläge zur Ausgestaltung der weiteren Ausschussarbeit schriftlich formuliert und dem Ausschussvorsitz vorgelegt. Die Redaktion veröffentlicht nachstehend Severins Kritik, die er schriftlich übermittelt hat:

Stompfe und Uchtmann haben sich bereits disqualifiziert

Sie haben noch keine einzige Akte zur Hand genommen und der Akteneinsichtsausschuss hat gerade mal die ersten 6 Seiten des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Veruntreuung von Beihilfegeldern durch einen städtischen Beamten hinterfragt, da fordern diese beiden Mitglieder des Ausschusses bereits den Rücktritt von Oberbürgermeister Vaupel.

Dies zeigt klar, dass es der CDU und der MBL weder um eine präzise Klärung des Sachverhaltes noch um eine Aufarbeitung des Sachverhaltes zur Vermeidung zukünftiger Schadensfälle geht. Wer in so vordergründiger Wahlkampfmanier einen parlamentarischen Ausschuss missbraucht, disqualifiziert sich selbst und sollte umgehend als Mitglied des Ausschusses zurücktreten.

Für Marburg und die zukünftige Arbeit der Stadtverwaltung ist es notwendig, dass die Organisationsstrukturen, die die Veruntreuung städtischer Mittel begünstigten, gründlich aufgearbeitet und für die Bewertung vergangene und aktuelle Verantwortlichkeiten zugeordnet werden. Erst danach können organisatorische Vorkehrungen getroffen und Verantwortliche dienstrechtlich und politisch zur Verantwortung gezogen werden.

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