Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Urteil zur Professorenbesoldung – was berufene und kluge Köpfe dazu sagen

Marburg 15.2.2012 (pm/yb) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung findet sich in der Pressemitteilung des Karlsruher Gerichts selbst überschrieben mit „W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig“. Dies ist eine deutliche Aussage, zu der inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen und Stellungnahmen vorliegen. Die in Hessen verantwortliche Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann hält in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums dagegen: „Hochschullehrer in Hessen werden für ihre Arbeit sehr gut bezahlt“. Offenbar ist Leistungsorientierung in der Bezahlung, vom Verfassungsgericht als nicht konsistent gerade kritisiert, für die betroffene Ministerin das Wichtigste. „Die Hessische Landesregierung wird sorgfältig prüfen, wie unter strikter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Maßstäbe weiterhin eine leistungsbezogene Besoldung für Professoren gewährt werden kann.“ So der erste Satz aus dem Wiesbadener Ministerium am Tag der Urteilsveröffentlichung.

Der Hochschullehrerbund (hlb) als ein Berufsverband von Professorinnen und Professoren begrüßt das „Ende der W-Besoldung“ und meint „Zehn Jahre W-Besoldung waren genug.“ Der Präsident des hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, erklärt dazu „Die verunglückte leistungsorientierte Besoldung hat an den Hochschulen mehr Motivation zerstört als geschaffen“.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds (dbb), Peter Heesen, fordert den Bund und die Länder auf, die Besoldungsregelungen zu korrigieren: „Wir brauchen dringend die Anhebung der Grundbesoldung für Professorinnen und Professoren, zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform 2005.“

Bei der Hochschulrektorenkonferenz artikuliert sich deren Präsidentin, Prof. Dr. Margret Wintermantel, ganz im Geiste von Leistungsorienterung via Besoldungssystem: „Mir scheint, der Gesetzgeber sollte den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeichneten Weg über eine Verlässlichkeit der Leistungsbezüge beschreiten, um ein wissenschaftsadäquates Leistungsprinzip an den Hochschulen zu stärken. Die Hochschulen müssen weiterhin über Leistungsbezüge und die zugrunde liegenden Kriterien entscheiden können, um sich optimal in Richtung ihrer selbst gesteckten Ziele und Profile entwickeln zu können.“

Die Marburger Unipräsidentin, Prof. Dr. Katharina Krause, empfiehlt eine grundlegende Reform der W-Besoldung. Die jetzige Reform sei in Hochschulkreisen angesichts mangelnder objektiver Leistungskriterien zur Festlegung von Zuschlägen als naiv und intransparent kritisiert worden, und werde wegen der Verletzung der Wissenschaftsfreiheit als kontraproduktiv für Forschung kritisiert, die rein erkenntnis- und weniger marktorientiert sei.
„Der eigentliche Vorzug der W-Besoldung, die individuelle Leistung zu honorieren, wird durch das Fortbestehen der Klassifizierung zwischen W 3- und W 2-Professuren konterkariert“ meint Krause und hinterfragt hinsichtlich von Tätigkeit und Wirken von Professoren in Gremien und Organen der Hochschule „ob der feste Wille des Gesetzgebers und der Hochschulen besteht, das Potential der ‚klugen Köpfe’ einzig und allein nach Kriterien der wissenschaftlichen Leistungen messen zu wollen.“
Angesicht einer Zunahme der Frequenz an Berufungen und Wegberufungen würden sich weitere Fragen zur Wirkung des Besoldungssystems stellen.

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