Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

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Ortsumgehungen an der B 252 erhalten vorrangige Einstufung

Marburg 27.3.2012 (pm/red) Die zahlreichen Proteste gegen eine nachrangige Einstufung der Bundesstraße 252  im Investitionsrahmenplan (IRP) für Bundesfernstraßen 2011 bis 2015 haben Wirkung gezeigt.  In der Fassung dieses Planes vom 15. Dezember 2011 war die B 252 trotz eines fortgeschrittenen Planungsstandes für Ortsumgehungen lediglich unter der neu eingeführten Kategorie „Weitere wichtige Vorhaben“ eingestuft. Diese Einstufung hätte zur Folge gehabt, dass Ortsumgehungen „in der Regel erst nach 2015“ in eine bauliche Umsetzung hätten gelangen können. Zuletzt hatte der Regionalausschuss der IHK dies kritisiert. Seitens des Bundesverkehrsministeriums wurde die Einstufung nunmehr korrigiert, wie Bundestagsabgeordneter Sören Bartol mitteilt.

Die Ortsumgehung Münchhausen/Simtshausen/Todenhausen/Wetter und Niederwetter/Lahntal/Göttingen im Zuge der B 252 findet sich im nunmehr veröffentlichen IRP 2011 bis 2015 für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Prioritäre Vorhaben“. Der Protest aus den betroffenen Kommunen hat ganz offenbar Wirkung gezeigt und das  Bundesverkehrsministerium zu der Korrektur veranlasst.

So zeigt sich der heimische Bundestagsabgeordnete Sören Bartol zugleich als Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion erleichtert: „Der gemeinsame Protest der betroffenen Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger hatte Erfolg und das Bundesverkehrsministerium hat seine offensichtliche Fehleinstufung korrigiert“ lautet der Kommentar von Bartol.

—-> Bericht über Initiative von drei Landkreisen als Anlieger

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