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Umsetzung des Rechtsanspruches für U3-Kinderbetreuung in Hessen fraglich

Wiesbaden, Marburg 3.5.2012 (pm/red) Durch neuere Bedarfsentwicklungen und noch bestehende Finanzierungslücken zeichne sich die Gefahr ab, dass der Rechtsanspruch auf U3-Kinderbetreuung in Hessen ab 1. August 2013 vielerorts in Hessen nicht für alle Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind betreuen lassen möchten, erfüllt werden könne, fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages Landrat Robert Fischbach (Marburg-Biedenkopf) als derzeitige Einschätzung der hessischen Landkreise zusammen.

Eine sich  abzeichnende Betreuungsquote von bundesdurchschnittlich 40 bis 50 Prozent anstelle der ursprünglich prognostizierten 35 Prozent, sowie nicht ausreichende Finanzierungsmittel des Bundes und der Länder würden bundesweit die Landkreise, Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen stellen, informiert Fischbach. So auch in Hessen, wo die Bundesmittel nunmehr nahezu voll ausgeschöpft seien und in vielen Landkreisen deutlich geworden sei, dass auch die hinzukommende Landesförderung nicht ausreichen werde.

„Die hessischen Landkreise wenden sich daher mit Nachdruck an die hessische Landesregierung, mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gespräche über die deutliche Erhöhung der vom hessischen Sozialminister in Aussicht gestellten Landesmittel von 30 Millionen sowie deren sofortige Bereitstellung einzutreten. Ein solches Spitzengespräch könnte zudem notwendige Klarheit über den derzeitigen kreisbezogenen Ausbau- und Finanzierungsstand der U3-Kinderbetreuung sowie die weiteren gemeinsamen Schritte bringen. Wir hoffen daher, dass das Land den Gesprächsbedarf endlich erkennt und  mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Dialog tritt“, formuliert Präsident Fischbach die Forderungen der hessischen Landkreise.

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