Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Gastbeitrag, Kultur

Problemkreis Todesstrafe in globalisierter Welt zum Thema deutscher Menschenrechtsarbeit machen

Marburg 30.9.2012 (red) Am 22. September hat im Sitzungssaal der Marburger Stadtverordneten ein ganztätiges Symposium gegen die Todesstrafe stattgefunden. Von der durch profunde Vorträge von vier Referenten getragenen Veranstaltung zu einem ebenso schwierigen wie weltweit aktuellen Thema berichtet im Rahmen eines Gastbeitrages die am Zustandekommen dieser Veranstaltung beteiligte Eva Chr. Gottschaldt.

An der Werbung kann es nicht gelegen haben – die war nahezu flächendeckend –, dass am Symposium gegen die Todesstrafe lediglich 25, zeitweilig 30 Leute, teilnahmen. Eher daran, dass bei vielen der Eindruck herrscht, die Todesstrafe sei ein Problem, dass Europa und Deutschland schon lange nicht mehr beträfe. Dass dies nicht so ist, sich das Problem der Hinrichtungen – auch in demokratisch verfassten Staaten wie den USA oder Japan! – vielmehr in einen größeren Zusammenhang einordnet, der die BürgerInnen Deutschland sehr wohl etwas angeht, machte sogleich Niema Movassat deutlich.

Der Bundestagsabgeordnete der Linken zeigte in seinem Vortrag auf, dass die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung weniger den Menschen, als den außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Interessen der Bundesrepublik und denen der deutschen Konzerne dient. So ist im Zusammenhang mit Menschenrechten bei deutschen Politikern selten die Rede von den völkerrechtlich verbrieften sozialen Menschenrechten auf Arbeit, medizinische Versorgung, Wohnung und Bildung. Noch immer gibt es zum Beispiel kein Unternehmensstrafrecht, aufgrund dessen man Konzerne zur Verantwortung ziehen könne, wenn aufgrund der Verletzung von Sicherheitsvorschriften in sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern Näherinnen bei Bränden oder Giftunfällen zu Tode kommen, die für deutsche und internationale Unternehmen gegen Hungerlöhne Kleidung anfertigen.

Pfarrer Matthias Leineweber, der Vertreter der katholischen Laienorganisation Sant’Egidio, die das Städtebündnis gegen die Todesstrafe ins Leben gerufen hat – dem auch Marburg seit 2010 angehört – berichtete von der praktischen Menschenrechtsarbeit der Angehörigen seiner Organisation: Obdachlosenhilfe, Seniorenbetreuung, Straßenkinderprojekte und vieles mehr. Und eben auch das internationale Engagement gegen Hinrichtungen, in dessen Kontext in vielen Städten weltweit zentrale Gebäude am Tag gegen die Todesstrafe, dem 30. November, grün angestrahlt werden.

In Marburg wird dies das Rathaus sein und Oberbürgermeister Vaupel, der als Schirmherr des Symposiums die Teilnehmer begrüßt hatte, versprach, dass dies auch in diesem Jahr – anders als beim ersten Mal 2010 – technisch gesichert sein wird.

David Salomon, Sozialwissenschaftler an der Uni Frankfurt, untersuchte die Positionen zweier Philosophen, die im Rahmen der Diskussion über die philosophische Begründung der Todesstrafe immer wieder zitiert werden: Rousseau und Kant. Bei beiden konnte er unlösbare Widersprüche in der Argumentation aufzeigen und stellte fest: Ein Strafrecht, das nicht die Rehabilitation zum Ziel hat, ist nicht logisch begründbar. Vor dem Hintergrund, dass hauptsächlich arme Menschen oder Angehörige von Minderheiten von der Todesstrafe bedroht sind, kam er zu der Feststellung, dass die Todesstrafe Bestandteil einer Herrschaftsform zur Kontrolle benachteiligter Gesellschaftsschichten sei.

Nach der Mittagspause konzentrierte sich Rechtsanwalt Tronje Döhmer (Rote Hilfe, Humanistische Union) auf die Rechtsprechung in Deutschland und die Frage, ob die Todesstrafe hierzulande wirklich abgeschafft sei, wie das Grundgesetz es in Artikel 102 unmissverständlich festschreibt. Döhmer zeigte, wie diese Abschaffung de facto umgegangen wird. Er konzentrierte sich hierbei auf eine Vielzahl von Urteilen deutscher Gerichte, die Abschiebungen ermöglichen, obwohl den Abgeschobenen im Zielland die Todesstrafe droht. An dieser Praxis ändern weder das Grundgesetz noch die EU-Charta etwas und sie wird immer wieder vom Bundesverfassungsgericht gedeckt. Zuweilen wird dies mit dem Respekt vor den Rechtsordnungen anderer Länder begründet – ungeachtet dessen, dass Menschenrechte nur universal oder gar nicht gedacht werden können.

Michael Schiffmann (Linguist, Amerikanist aus Heidelberg) ging zunächst in groben Zügen auf den Fall des afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ein, der aufgrund eines rassistisch geprägten und nach Urteil von Amnesty International insgesamt fragwürdigen Prozesses dreißig Jahre im Todestrakt in Pennsylvania verbrachte und – nach Verzicht der Staatsanwaltschaft auf seiner Ermordung durch Giftspritze – immer noch im ‚Normalvollzug’ festgehalten wird. Schiffmann kennt Mumia Abu-Jamal und seine Geschichte gut, weil er über diesen Fall seine Doktorarbeit geschrieben hat. Er nannte weitere weniger bekannte Fälle, in denen aufgrund fragwürdiger Strafprozesse Haftstrafen von über 40 Jahren verhängt wurden, die Gefangenen keine Aussicht auf Freilassung mehr haben. In den USA befänden sich etwa zweieinhalb Millionen Menschen in Gefängnissen, wobei Afroamerikaner, Hispanics und andere Minderheiten besonders betroffen seien. Durch die exorbitante Steigerung der Inhaftiertenzahlen in den letzten Jahrzehnten sei eine ganze Industrie zur Unterbringung und Ernährung dieser Menschen – der sogenannte ‚gefängnisindustrielle Komplex’ – entstanden.

Insgesamt zeigten die vier Referenten und die jeweilige Debatte, wie vielfältig der Komplex Todesstrafe ist und wie sehr er in der globalisierten Welt auch zum Thema deutscher Menschenrechtsarbeit werden muss. Einen ersten Schritt taten die Teilnehmer mit der abschließenden Verabschiedung eines kurzen Appells an die Bundesregierung, die Stadt Marburg und die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Insgesamt waren die Veranstalter, der Antifaschistische Ratschlag und der Arbeitskreis Marburger WissenschaftlerInnen für Friedens- und Abrüstungsforschung e. V. hochzufrieden mit dem Inhalt der Referate und der Qualität der Diskussion, obwohl sie sich natürlich mehr TeilnehmerInnen gewünscht hätten. Fotos Hartwig Bambey

Wer nun bedauert, nicht dabei gewesen zu sein, kann die Vorträge demnächst auch im Internet auf der Seite des Antifaschistischen Ratschlags nachlesen und online nachhören.


Abschlussappell des Symposiums gegen die Todesstrafe am 22. September 2012 in Marburg

Die Teilnehmer des Marburger ‚Symposiums gegen die Todesstrafe’ beschließen ihre Tagung am 22. September 2012 mit dem dringenden Appell

  • an die Bundesregierung, ihre selektive Menschenrechtspolitik zugunsten einer konsequent an den Menschenrechten orientierten Politik aufzugeben: Menschenrechtsverletzungen müssen auch dann verurteilt und bekämpft werden, wenn sie in Partner- und Bündnisstaaten begangen werden. Wir erwarten öffentliche Stellungnahmen gegen die Todesstrafe in jedem Staat, auch in den USA und Japan
  • an die Stadt Marburg, im Rahmen des Städtebündnisses gegen die Todesstrafe nicht nur alljährlich das Rathaus zu beleuchten, sondern auch durch Stellungnahmen des Magistrats und  Unterstützung entsprechender Veranstaltungen und Initiativen, die Marburger BürgerInnen zum Engagement gegen die Todesstrafe zu ermuntern
  • an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, sich unbeirrt gegen Hinrichtungen einzusetzen, wo immer und von wem auch immer sie vollzogen werden und bei Wahlentscheidungen auch zu bedenken, wie die Menschenrechtspolitik der jeweiligen KandidatInnen konkret aussieht.

Kein Staat hat das Recht, seine Gefangenen zu töten!

Contact Us