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Anliegen Personalrat zum Botanischen Garten setzen sich durch

Gießen, Marburg 30.11.2012 (yb) In einer rund 90minütigen Verhandlung, unterbrochen von einer Beratungspause, wurde die Klage des Personlarats der Philipps-Universität Marburg gegen Universitätspräsidentin Katharina Krause vor dem Verwaltungsgericht Gießen verhandelt. Nach umfangreicher Erörterung mit vielen Einbringungen beider Parteien einigte man sich auf Vorschlag von Richter Debus schließlich auf einen gerichtlichen Vergleich. Danach wird Unipräsidentin Krause die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst bitten die in Vorbereitung befindliche Entscheidung zum Botanischen Garten so lange auszusetzen, bis der bisher übergangene Personalrat eine qualifizierte Stellungnahme abgeben kann.

Grundlegender weiterer Bestandteil des Vergleiches ist die Zusage der Universitätsleitung dem Personalrat alle wesentlichen Personalunterlagen und weitere Informationen und Unterlagen bis hin zu Berechnungen zu den Energieverbrauchskosten zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll die Zukunft des Botanischen Gartens zum Gegenstand des Monatsgesprächs zwischen Personalrat und der Universitätspräsidentin am 20. Dezember werden. Der Personalrat hat dann bis zum 15. Januar 2013 Zeit zur Erarbeitung seiner Stellungnahme mit eigenen Vorschlägen, die er Präsidentin Krause vorlegen wird.

Das sind die wesentlichen Inhalte des heutigen Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht. Mit diesem Ergebnis zeigten sich Personalratsvorsitzende Dr. Renate Grebing und Dr. Peter Müller nicht nur einverstanden, sondern deutlich zufrieden. Regierungsdirektor Volker Drothler als Vertreter der Philipps-Universität erwirkte als Frist eine Woche, in der die Universitätsleitung noch von diesem Vergleich zurücktreten könnte. Die rechtsgültige Wirkung entsteht mithin erst am 7.12.2012.

Es war in der mündlichen Verhandlung, geführt von Richter Debus als Vorsitzendem, ein deutliches Anliegen die Gesamtsituation und das bisherige Verhalten der Universitätsleitung zu beleuchten. In mehreren Einbringungen machten die Personalratsvertreter und ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Jürgen Schreiber, anschaulich und deutlich, dass es bereits Vollzüge von Maßnahmen mit Personalabbau gibt. Damit begründeten sie wesentlich ihre Position als Mitbestimmungsgremium übergangen worden zu sein. Das Verhalten von Präsidentin Krause in der Angelegenheit wurde von Richter Debus in seinen Eingangsformulierungen zu dem gewollten Vergleich deutlich kritisiert. Er formulierte, dass es unübersehbar geworden sei, dass es die Präsidentin versäumt habe, den Personalrat rechtzeitig zu informieren und einzubeziehen. Damit sei die gebotene vertrauensvolle Zusammenarbeit von der Präsidentin im Verhältnis zum Personalrat der Universität eindeutig verletzt worden.

—> das Marburger. wird am Montag einen ausführlichen Bericht zum Verlauf der Verhandlung in Gießen mit den wichtigen einzelnen Aspekten, den Einbringungen der Parteien und Hintergründen veröffentlichen.

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