Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Zweiter Kongress der Kinderrechte in Stuttgart

Marburg 17.11.2012 (pm/red) Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet vom 15. bis 18. November in Stuttgart den 2. Kongress der Kinderrechte gemeinsam mit Der Stadt Stuttgart. Rund 80 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren nehmen an dem Kongress teil. Im Mittelpunkt steht das Recht auf Beteiligung nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. „Erwachsene reden heutzutage häufig davon, dass Deutschland kinderfreundlicher werden muss. Doch bei diesen Diskussionen werden Kinder und Jugendliche kaum beteiligt. Deshalb haben wir zum 2. Kongress der Kinderrechte nach Stuttgart eingeladen, um Kinder und Jugendliche zu Wort kommen zu lassen und zu hören, wie es um ihre Beteiligung bestellt ist. Auf die Präsentation der Ergebnisse am Wochenende sind wir sehr gespannt“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Stuttgart zur kinderfreundlichsten Großstadt Deutschlands zu machen. Wir wollen, dass sich dank eines aktiven Miteinanders der Generationen Jüngere wie Ältere hier wohl fühlen und einbringen. Daher bauen wir keinen Spielplatz, ohne vorher mit den Kindern aus der Nachbarschaft darüber gesprochen zu haben“, betont Wolfgang Schuster, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart.

„Kinder- und Beteiligungsrechte spielen nach wie vor im Alltag eine viel zu geringe Rolle. Die Vorbehalte, Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte und vor allem kompetente Partner in eigener Sache anzusehen, sind immer noch viel zu stark. Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages befasst sich unter meinem Vorsitz in diesen Tagen mit genau den Fragen. Was macht eine kindgerechte Kommune aus und was ist notwendig, um Kinder und Jugendliche zu beteiligen?

‚Wir sind nicht nur Deko!‘ bringt es dabei ziemlich genau auf den Punkt, worum es auf gar keinen Fall gehen kann. Beteiligung heißt: Verhandeln auf Augenhöhe. Mitbestimmung erfordert: dem Gegenüber alle dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Darum freue ich mich besonders, nicht nur die Schirmherrschaft über den 2. Kongress der Kinderrechte übernehmen zu dürfen, sondern die Ergebnisse des Kongresses für die Kinderkommission entgegennehmen zu können. Das ist für mich eine besonders große Ehre“, sagt Diana Golze, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Ziel des Kongresses ist es, zu zeigen, wie es um das Beteiligungsrecht der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bestellt ist und welche Verbesserungen notwendig sind. Zur Vorstellung der Kongressergebnisse werden nicht nur Politikerinnen und Politiker eingeladen, sondern es ist auch geplant, dass eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen die Ergebnisse der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vorstellt. Der 2. Kongress der Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes steht unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

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