Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Arbeitsplätze für Schwerbehinderte – Arbeitsagentur überprüft Beschäftigung Schwerbehinderter

Logo Agentur für ArbeitMarburg 28.12.2012 (pm/red) Sind ausreichend Schwerbehinderte angestellt in Ihrem Betrieb? Zu dieser Frage will die Agentur für Arbeit Marburg Betriebe in der Region informieren. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen erhalten in diesen Tagen Post von der Agentur für Arbeit. Es wiederholt sich jedes Jahr, wie die Agentur informiert. Die Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten wird jährlich überprüft. Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Andernfalls muss eine Ausgleichsabgabe erhoben werden, so lautet die gesetzliche Vorgabe.

Die Überprüfung dieser Beschäftigungspflicht ist angelaufen. Die Betriebe erhalten dazu in Kürze Post von der Arbeitsagentur. Die in Frage kommenden Betriebe werden gebeten, ihre Daten bis spätestens 31. März 2013 der Agentur für Arbeit zu melden. Eine beigefügte CD-Rom ermöglicht den Zugang zum kostenlosen Bearbeitungsprogramm „REHADAT-Elan“. Das Programm gibt Tipps und Hilfen für die Anzeige der Beschäftigungspflicht. Auf Wunsch wird diese direkt an die Arbeitsagentur weitergeleitet, was die Bearbeitung beschleunigt.

REHADAT-Elan kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Zahl der Arbeitgeber, die eine elektronische Anzeige abgeben, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Sind die Daten hier einmal erfasst worden, können sie jeweils ins nächste Jahr mitgenommen werden. Damit ist die Anzeige schon fast fertig. Wird die Anzeige schriftlich eingereicht, müssen die Arbeitgeber die amtlich bereitgestellten Vordrucke verwenden, da andere elektronisch nicht erfasst werden können.

Die Agentur für Arbeit Marburg weist darauf hin, dass auch Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, aber die Grenze von 20 Mitarbeitern erreicht haben, eine Meldung abgeben müssen. Es kann sich um Arbeitgeber handeln, die neu auf dem Markt sind oder erstmalig 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen.

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