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Vetragswerk zum UKGM in Wiesbaden vorgestellt – Landesregierung reklamiert Partikeltherapie, Beschäftigungssicherung und Gestellungsverträge

dbay0208042-UKGM SchildMarburg 29.1.2013 (pm/yb) Als ein „zukunftsfähiges Gesamtpaket zur Sicherung des Medizinstandorts Mittelhessen“ findet sich eine heute getroffene Vereinbarung zwischen der Hessischen Landesregierung mit der Rhön-Klinikum AG zum Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) bezeichnet. Auf vier Seiten Presseinformation  wollen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) übermitteln, dass nach intensiven Verhandlungen gelungen sei „eine gute und verlässliche Grundlage für die weitere Arbeit und damit die Zukunftssicherung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg und seiner Mitarbeiter zu erreichen“. Als Kernpunkte stellt die Landesregierung heraus die ● Absicherung der medizinischen Versorgung Mittelhessens, ● die Sicherstellung von Forschung und Lehre an den Universitätskliniken Gießen und Marburg und ● die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit. Reglungen dazu und zu weiteren Problemfeldern, wie der brach liegenden Partikeltherapie in Marburg, finden sich in dem  Vertragswerk auf acht Seiten festgelegt.

Das als „Gemeinsame Vereinbarung“ veröffentlichte Regelwerk hat als Vertragspartner für das Land Hessen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann. Für die Rhön Klinikum AG unterzeichnen der Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Siebert und Vorstand Martin Menger. Das UKGM findet sich vertreten mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Martin Menger, und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Dr. Martin Siebert, diese in Personalunion zur Rhön AG. Universitätspräsidentin Prof. Katharina Krause für die Philipps-Universität und ihr Präsidentenkollege Prof. Joybrato Mukherjee für die Justus-Liebig-Universität sind weitere Vertragspartner.

In den beteiligten Institutionen und der Repräsentanten artikulieren sich unübersehbar die Absichten „die weitere Zusammenarbeit auf einer neuen Grundlage gemeinsam fortführen“, wie in dem Vertrag vorweg formuliert wird. Es bestehe der Wille, die Kooperation, die Abstimmung und das Einvernehmen wechselseitig zu verbessern mit dem Ziel künftig intensivere Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gesamthaften Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung Mittelhessens sowie die Sicherstellung von Forschung und Lehre an den Universitätskliniken Gießen und Marburg zu leisten.

Im Einzelnen werden eine Vielzahl von Zielsetzungen genannt:

  • Ausbau und die Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Mittelhessen durch den Betrieb der Universitätsklinika Gießen und Marburg;
  • Sicherung von Forschung und Lehre;
  • Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten der Universitätsklinika Gießen und Marburg;
  • Inbetriebnahme eines Partikeltherapiezentrums in Marburg;
  • Stärkung des Einflusses des Landes Hessen in den Gremien der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH;
  • Finanzierung und Umsetzung weiterer notwendiger Investitionen an den Standorten Gießen und Marburg;
  • weitere erfolgreiche wirtschaftliche Restrukturierung der Universitätsklinika Gießen und Marburg.

Betriebsziel Partikelzentrum und Konventionalstrafe gegen Rhön AG

Als erster Schwerpunkt wird das Partikeltherapiezentrum in Marburg aufgeführt. Das Land bleibt bei seiner Rechtsposition, dass die Inbetriebnahme der Partikeltherapie zum 31.12.2013 erfolgen hätte müssen, gemäß der Investitionsverpflichtung aus dem Konsortialvertrag. Dazu bestätigt Rhön die grundsätzliche Absicht „das Partikeltherapiezentrum Marburg in Betrieb zu nehmen und langfristig selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.“ Spätestens zum Jahresende 2013 soll mit der ersten Patientenbehandlung begonnen werden.

Wegen des eingetretenen Verzugs wird eine Konventionalstrafe (Pönale) vereinbart. 3,5 Prozent bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme von 107 Millionen Euro sollen Rückwirkend zum 01.01.2013 fällig und in Monatsraten gezahlt werden. Im Gegenzug übt das Land Klageverzicht, zunächst bis 28.02.2014. Zudem gilt ein Verjährungsverzicht.

Stellenmoratorium für die Beschäftigten und Personalgestellung

Es wird Bezug genommen auf eine Vereinbarung vom 6. März 2012 und es findet sich als Ziel formuliert „ein Stellenmoratorium für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis. 31.12.2014“ anzustreben. In Gesprächen soll dies „mit den Betriebsräten und Tarifpartnern in einen konstruktiven Dialog“ thematisiert werden. Einbezogen werden sollen unter ergebnisoffener Berücksichtung des Gutachtens der Unternehmensberatung McKinsey

  • spezielle Arbeits- und Organisationsbedingungen der Universitätsklinika
  • die Frage von Stellenveränderungen
  • Themen der Leistungsverdichtung und Effizienzsteigerungen

Eine „adäquate Beschäftigungsmöglichkeit für diejenigen Arbeitnehmer der Universitätsklinika, die wirksam von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch gemacht haben“ bestehe nicht, wird ausdrücklich von Land festgestellt. Im Rahmen eines Personalgestellungsrahmenvertrages erklärt sich das UKGM bereit, sofort 150 Arbeitnehmer zu übernehmen, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch gemacht haben.

Beschäftigte, die älter als 60 Jahre sind, übernimmt das Land Hessen um Ihnen „einen mehrfachen Wechsel des Beschäftigungsstandortes zu ersparen.“ Etwa 100 MitarbeiterInnen das ‚Wirtschafts- und Versorgungsdienstes‘ und des ‚Klinischen Hauspersonals‘ übernimmt das Land Hessen.

„Für alle übrigen Rückkehrer soll versucht werden, eine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit beim Land Hessen oder bei der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH zu finden. Sollte dies bis zum 30.09.2014 nicht gelingen, erklärt sich die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH bereit, diese Arbeitnehmer wieder im Rahmen einer Personalgestellungsvereinbarung zu übernehmen.“

UKGM erhält Investititionsförderung durch das Land Hessen

Unter „Berücksichtigung der herkömmlichen Fördermittelgrundsätze“, wie sich formuliert findet, will das Land Einrichtungen des UKGM in seine Investitionsförderung aufnehmen. Damit werden neue und veränderte Grundlagen geschaffen. Das UKGM erhält bereits für 2013 und 2014 Anspruch auf solche Landesmittel. Als noch in 2013 zu beginnende „dringende bauliche Maßnahmen“ finden sich benannt

  • der Neubau der Klinik für Erwachsenenpsychiatrie, Giessen;
  • der Neubau der Klinik für Erwachsenenpsychiatrie, Marburg;
  • der Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Marburg;
  • die Umsetzung von Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen am 1. Bauabschnitt des Universitätsklinikums Marburg.

In der Pressemitteilung der Landesregierung findet sich dies mit Zahlen unterlegt: „Das Land Hessen und die Rhön-Klinikum AG schnüren ein einmaliges Paket in Höhe von über 50 Millionen Euro, um die bauliche und medizinische Entwicklung des Universitätsklinikums voranzutreiben.“ Wer diese Summe als Ganzes oder in Teilen aufbringt, wird jedoch nicht mitgeteilt.

Dauerhafter Strukturausgleich von 3 Millionen Euro an das UKGM

In Verbindung mit den beiden Standorten des UKGM und den damit verbundenen medizinischen
Fachbereichen der Universitäten in Gießen und Marburg soll ein dauerhafter Strukturausgleich vom Land gezahlt werden. Für Mehraufwand im Zusammenhang von Forschung und Lehre sollen 3 Millionen Euro jährlich fließen.

Mitwirkungsrechte des Landes werden marginal verändert

Auf drei Seiten des Vertrages finden sich verschiedene Aussagen zu den künftigen Rechten des Landes. Dazu wird der Aufsichtsrat auf 16 Personen erweitert. Ein geeignet besetzer Beirat mit 10 Mitgliedern (5 Land Hessen, 5 durch Gesellschafter) soll hinzu kommen. Ein Ombudsmann soll hinzukommen, erhälts Rederecht, kein Stimmrecht. Es wird jedoch keinen wachsenden Anteil des Landes (derzeit 5 Prozent) am UKGM geben. Die gewollte Gewährung von Millionenzahlungen für Investitionen und die jährliche Zahlung von 3 Millionen Euro als Strukturausgleich werden also nicht zu Gunsten einer (sukzessiven) Erhöhung des Besitzanteils des Landes Hessen wirksam.

Schließlich gibt es verschiedene Festlegungen, Fristwirkungen und Klauseln zur Umsetzung dieses Vertragswerkes, darunter die Einsetzung von drei Arbeitsgruppen und schließlich die Bitte an „die Mediatoren Dr. Bohl und Dr. Gerhard die Umsetzung dieser Vereinbarung zu begleiten und zu überwachen.“

Zu diesem Vertragswerk sind am heutigen Tag sogleich eine Zahl von Stellungnahmen eingetroffen. Diese Stellungnahmen finden sich jeweils einzeln und vollständig in das Marburger. veröffentlicht. Darin findet sich deutlich vorherrschend Kritik und Ablehnung der Vereinbarung. Zustimmung findet sich lediglich in der gemeinsamen Stellungnahme der Gießener und Marburger Unipräsidenten.

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