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Studie zur Situation der Pflege: Gesetzliche Personalmindeststandards in Kliniken dringend erforderlich

Marburg 5..8.2013 (pm/red) 39 von 40 internationalen Studien belegen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Qualität des Ergebnisses einer Krankenhausbehandlung und dem dort eingesetzten Pflegepersonal gibt. Dieses eindeutige Ergebnis ihrer Studie zur Situation der Pflege in hessischen Akutkrankenhäusern präsentierten Dr. Bernhard Braun (Universität Bremen) und Prof. Stegmüller (Hochschule Fulda) auf einer Veranstaltung des ver.di Landesbezirks Hessen am 5. August in Frankfurt vor rund 70 Betriebs- und Personalräten aus hessischen Kliniken.  Nach Darstellung des hessischen verdi-Gesundheitsexperten Georg Schulze-Ziehaus unterstreicht das Gutachten die Notwendigkeit, Mindeststandards zur Personalbesetzung in Kliniken durch Gesetz vorzusehen.

Konkrete Forderung aus dem Gutachten sei auch, die pflegerische Besetzung im Nachtdienst zu erhöhen. „Keine Nacht mehr alleine ab 15 (Patienten)“ fordert ver.di als direkte Konsequenz aus dem Gutachten als einen der erforderlichen Mindeststandards. Auch in psychiatrischen Kliniken stehen nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di die bisherigen Personalstandards vor dem Aus, wenn dort die Klinikbehandlung künftig durch Fallpauschalen – wie dies bereits in Akutkliniken üblich ist – finanziert werden soll.

Die Konsequenzen für die hessische Landespolitik diskutierten die Gewerkschafter am Nachmittag mit Vertretern aller Parteien des hessischen Landtags. Am 22. August findet im Landtag eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion statt, mit dem die Landesregierung verpflichtet werden soll, bis zum 01. Januar 2015 personelle Mindeststandards für hessische Kliniken einzuführen. Dieser Antrag hat zumindest unter den Vertretern der Beschäftigten uneingeschränkte Zustimmung: „Das Gutachten hat eindeutige Ergebnisse gebracht – jetzt muss die Politik auch die Konsequenzen daraus ziehen“, fordert Schulze-Ziehaus.

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