Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage gegen Planung der Autobahn A 49

Karte A 49140401 Der BUND und NABU als Kläger gegen die Trassenführung der A 49 meinen: Wegen massiver naturschutz-fachlicher Probleme, verfehlter verkehrlicher Prognosen und nicht nachgewiesenen Nutzens sei das Projekt nicht genehmigungsfähig. Die von den hessischen Landesverbänden des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und des NABU (Naturschutzbund Deutschland) erhobene gemeinsame Verbandsklage gegen die Planung der A 49 Kassel – Gießen, Abschnitt Stadtallendorf bis zum Anschluss an die A 5 bei Gemünden/Felda wird am 2. und 3. April vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich verhandelt. Die beiden Verbände halten die Planung wegen massiver naturschutzfachlicher Probleme, verfehlter verkehrlicher Prognosen und nicht nachgewiesenen Nutzens für nicht genehmigungsfähig.

„Auch wenn Naturschutzverbände in einem Gerichtsverfahren vornehmlich Naturschutzaspekte vorzutragen haben, geht es uns darum, mit unserer Verbandsklage Natur und Menschen vor den massiven Auswirkungen der geplanten Autobahn zu schützen. In der Öffentlichkeit konstruierte Gegensätze, der Schutz von Mopsfledermaus und Kammmolch sei uns wichtiger als der Schutz des Menschen, gehen völlig fehl. Es ist unbestritten, dass Bewohner in bestimmten Ortsdurchfahrten erheblich unter dem bestehenden Verkehr leiden. Die A 49 ist allerdings nicht geeignet, diese Problematik zu lösen“, führt Rudolf Schäfer, Vorstandssprecher des BUND Hessen, dazu aus.

Nach Überzeugung der Verbände beruhen die vom Hessischen Verkehrsministerium als Planungsträger gegenüber der Europäischen Kommission benannten „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, die den Eingriff in ein Natura 2000-Gebiet bei Stadtallendorf rechtfertigen sollen, auf fehlerhaften Grundlagen.

„Die Aussagen, auf die sich die Europäische Kommission zur Anerkennung dieser „zwingenden Gründe“ gestützt hat, sind eine Kombination von fehlerhaften Übersetzungen und irreführenden Informationen. So ist beispielsweise bisher nicht untersucht worden, wie viele Menschen durch den Bau der A 49 von Verkehr entlastet und wie viele aber auch belastet werden,“ artikuliert Mark Harthun, stellvertretender Landesgeschäftsführer des NABU Hessen.

BUND und NABU hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht ihren Argumenten folgt und die Autobahnplanung stoppen wird.

—> Bericht Vom 900 Meter Tunnel und der ungewissen Zukunft der A 49 

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