Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Mindestlohn 8,50 Euro ab 1. Januar: Fast 4.000 Vollzeitbeschäftigte in Marburg-Biedenkopf können vom Mindestlohn profitieren

Logo DGB MittelhessenMarburg 16.12.2014 (pm/red) Ab 1. Januar 2015 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde Geeltung erhalten. Laut Berechnungen des DGB Mittelhessen müssen zurzeit im Kreis Marburg-Biedenkopf 3.700 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen. Dies bedeutet einen Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro/Monat*). Das bedeutet, dass 6,9 Prozent der rund 55.000 Vollzeitbeschäftigten von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden.

Der Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass bei den Teilzeitbeschäftigten und insbesondere bei den Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, deutlich höher liegen werde. Landesweit würden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Übersicht Beschäftige Marburg-BiedenkopfBundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeige sich auch in der Region. Während 3,5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liege der Anteil der Frauen bei 14,5 Prozent.

DGB-Regionsgeschäftsführer Matthias Körner ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Körner. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung.

„Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der DGB Vertreter. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Matthias Körner weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Mehr Informationen zum Mindestlohn unter —> www.mindestlohn.de

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