Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch das IQ Landesnetzwerk Hessen

Marburg 25.02.2015 (pm/red) Viele Menschen ausländischer Herkunft können in Deutschland nicht in ihrem Beruf arbeiten. Obwohl sie hoch qualifiziert sind, können sie nicht in ihrem Beruf arbeiten, weil sie keine anerkannten Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse vorweisen können. Und das in Zeiten, in denen allerorten Fachkräfte knapp werden. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sei für die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung, wird von der Arbeitsagentur Marburg mitgeteilt. Für den Zugang zu Berufen, deren Ausübung in Deutschland gesetzlich geregelt ist, ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses nun einmal zwingend erforderlich.

Es gibt großen Beratungsbedarf. Daher gibt es in der Agentur für Arbeit Marburg eine regelmäßige Sprechstunde, in der Teresa Gimbel vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS GmbH) zum Thema „Aner-kennungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse“ berät.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Termine im März 2015
Offene Sprechstunde in Marburg, Afföllerstraße 25, 35039 Marburg, Raum 53:
Montag, 9. März 2015, 9:30 Uhr – 11:30 Uhr und
Montag, 23. März 2015, 09:30 Uhr – 11:30 Uhr

Nachmittags sind Termine nach Vereinbarung möglich. Kontakt: Teresa Gimbel, Tel: 0151-65 49 74 16

In der Sprechstunde können Interessierte erste Hinweise erhalten, wie sie bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse vorgehen sollten, welche Papiere sie vorlegen müssen und welche Hürden es gibt. Die Sprechstunde soll zunächst nur eine Orientierungshilfe sein. Wenn es tiefergehende Fragestellungen gibt, folgt der Sprechstunde ein Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch.
Für die Erstberatung ist es hilfreich, wenn übersetzte Zeugnisse, Abschlüsse, Facharbeiterbriefe, Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse oder andere Nachweise der ausgeübten Tätigkeit, beispielsweise Arbeitsbücher, gleich mitgebracht werden.

Das Angebot ist Teil des Hessischen Landesnetzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Das Förderprogramm IQ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert und  in Hessen zusätzlich aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert.

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