Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Masern-Fall in Gießen vom 26. Februar – Stellungnahme des UKGM Gießen

Marburg 05.03.2015 (pm/red) Das Auftreten von Masern beunruhigt die Öffentlichkeit und findet sich in zahlreichen Medien wieder, teilweise als Diskussion über Fragen einer Masern-Schutzimpfung. In Gießen ist per 26. Februar ein Masern-Fall diagnostiziert worden. Da seit vergangenem Samstag mehrere Medien teilweise unvollständig, teilweise falsch über den Masern-Fall vom 26. Februar berichtet haben und heute berichten, übermittelte das UKGM eine Erklärung, um den Sachverhalt darzustellen.

      •  Das 18 Monate alte Kind aus dem Lahn-Dill-Kreis war am 18. Februar von einer erfahrenen Kinderärztin aus Gießen an die Kinderklinik überwiesen worden. Eine Masern–Erkrankung wurde geprüft, aber für nicht zutreffend erachtet. Der Schnelltest für Scharlach war schwach positiv. Die Überweisungsdiagnose lautete: Fieberhafter Infekt mit unklarem Hautausschlag.
      • Das Kind hatte mehrere Tage Fieber gehabt und war mit einem Antibiotikum vorbehandelt, welches unter Umständen zu allergischen Hautreaktionen, d. h. mit Masern vergleichbaren Hautauschlägen, führen kann.
      • Zwei erfahrene Kinderärztinnen des UKGM untersuchten das Kind umfassend und prüften auch mögliche Anzeichen von Masern. Es ließen sich aber die dafür typischen Symptome nicht finden, ein Kontakt zu einem an Masern erkrankten Kind wurde verneint, sprich: Auch im UKGM gab es keinen begründeten Masern-Verdacht! Die klinische Gesamtdiagnose lautete: Fieberhafter Infekt mit Arzneimittelexanthem.
      • Um den eher unwahrscheinlichen Verdacht einer Masernerkrankung (differentialdiagnostisch) endgültig auszuschließen, wurde daraufhin ein Labortest beauftragt, der routinemäßig durchgeführt wird.
      • Da der klinische Zustand des Kindes befriedigend war, konnte es nach etwa zweistündiger Behandlung in der Poliklinik wieder in die hausärztliche Behandlung entlassen werden. Das Kind wurde nicht stationär aufgenommen – anderslautende Berichte sind falsch!
      • Diese Ausschluss-Diagnostik erbrachte am 26. Februar das Ergebnis: Masern. Das Gesundheitsamt Gießen wurde sogleich darüber informiert – ebenso die Eltern, die behandelnde Kinderärztin und alle Eltern von Kindern, die am 18. Februar in der Gießener Kinderambulanz waren. Es wurden vorsorgliche Impfprüfungen und Nachimpfungen empfohlen.

Hinweisschild Hautausschlag

  • Das UKGM bittet alle Eltern von Kindern mit Infektionskrankheiten und / oder Hautausschlägen, den Warnhinweisen am Eingang der Kinderklinik (Foto) dringend Folge zu leisten und den für solche Fälle seit Jahren vorhandenen zweiten Eingang in der Feulgenstraße 10-12 (Seiteneingang) zu nutzen. Dort steht ein gesonderter Warte- und Behandlungsraum bereit.

Als Fazit wird vom UKGM mitgeteilt, dass vor dem 26. Februar weder die Gießener Kinderarztpraxis noch das UKGM einen begründeten Masern-Verdacht äußern und an die Behörden melden konnten, da die typischen Symptome für Masern bei diesem Kind nicht gegeben gewesen seien.

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