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Neue Kooperationsvereinbarung zwischen PriMa Ärztegenossenschaft und UKGM Marburg zur ambulanten Behandlung schwerkranker Patienten

Gemeinsame Vorstellung der Kooperationsvereinbarung: Dr. Sylvia Heinis, links, Leiterin der Stabsstelle Struktur- und Medizinplanung am UKGM Marburg, Dr. Hans-Joachim Conrad, Geschäftsführer der PriMa Ärztegenossenschaft, Dr. Hartmut Hesse, Vorstand PriMa Ärztegenossenschaft und    Dr. Gunther K. Weiß, kaufmännischer Geschäftsführer des UKGM Marburg. Sternbald-Foto Hartwig Bambey.

Gemeinsame Vorstellung der Kooperationsvereinbarung: Dr. Sylvia Heinis, links, Leiterin der Stabsstelle Struktur- und Medizinplanung am UKGM Marburg, Dr. Hans-Joachim Conrad, Geschäftsführer der PriMa Ärztegenossenschaft, Dr. Hartmut Hesse, Vorstand PriMa Ärztegenossenschaft und Dr. Gunther K. Weiß, kaufmännischer Geschäftsführer des UKGM Marburg. Sternbald-Foto Hartwig Bambey.

Marburg 19.03.2015 (yb) Zwischen der Marburger Ärztegenossenschaft PriMa und dem Marburger Uniklinikum ist eine vertragliche Vereinbarung geschlossen worden, die als Ziel hat die ambulante Versorgung von schwerkranken Patienten zu verbessern. Kern dieser Vereinbarung ist die Vergütung von Leistungen für schwer erkrankte Patienten, die wohnortnah von Hausärzten oder Spezialärzten weiter versorgt werden können. Bisher fehlte es an Regelungen für Patienten, die nunmehr in einem normierten Verfahren zwischen dem UKGM Marburg und niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden können.

Die Initiative zum Abschluss der Vereinbarung sei von der Prima Ärztegenossenschaft ausgegangen, betonte Dr. Gunther K. Weiß, kaufmännischer Geschäftsführer  des UKGM Marburg und zeigte sich zufrieden mit der konstruktiven Zusammenarbeit. Bisher habe nur das UKGM Leistungen bei der Behandlung von schwer erkrankten Patienten, wie etwa Krebs oder Multipler Sklerose, abrechnen können. Nunmehr sei eine “Gerechtigkeitslücke geschlossen, niedergelassene Ärzte bekommen ihre Leistungen jetzt honoriert“, sagte Weiß.

Der Vorsitzende der Prima Ärztegenossenschaft, Dr. Hartmut Hesse, erläuterte, dass für schwerkranke Patienten Hausärzte beispielsweise keine angemessene Vergütung erhalten hätten. „Jetzt sehen wir eine angemessene Beteiligung“ sagte Hesse. „Die Sektorengrenze zwischen Klinik und niedergelassenen Ärzten war aufzubrechen.“ Damit können zukünftig Wege verkürzt werden, indem etwa Tumorpatienten Verlaufskontrollen wohnortnah bei ihrem Facharzt vornehmen lassen. Auch Doppeluntersuchungen können vermieden werden, vor allem sollen formale Hindernisse abgebaut werden.

Wichtig dabei ist, dass alle niedergelassenen Ärzte diesem Vertrag beitreten können. Ambulanten Behandlungsbereichen im UKGM wird ermöglicht, konkrete Leistungen bei niedergelassenen Ärzten zu beauftragen. Weite Wege in die Klinik sind damit vermieden und bisherige bürokratische Hindernisse entfallen. Interessierten Ärzten will die Ärztegenossenschaft PriMa auf ihrer Webseite ein Formular zum Download anbieten.

Dr. Sylvia Heinis als Leiterin der Stabsstelle Struktur- und Medizinplanung am UKGM Marburg, betonte, dass  viele Patienten mit mehreren Erkrankungen bei ihren Hausärzten gut aufgehoben seien, es für sie nicht zumutbar sei für eine Blutuntersuchung den Weg in die Klinik auf sich zu nehmen. Von dieser Vereinbarung profitieren könnten etwa 5.000 Patienten im Einzugsbereich des Marburger Uniklinikums. Im Marburger Uniklinikum gibt es alleine sechs zertifizierte Zentren für Krebserkrankungen, deren Patienten sich oftmals in langen Nachsorgezeiten befinden.

Die jetzt getroffene Vereinbarung hat Pilotchrakter. Sie wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen geprüft und wird von dort öffentlich gemacht. Für betroffene Patienten des Marburger Uniklinikums ist damit bereits ein Schritt besserer Verzahnung zwischen Klinikbehandlung und ambulanter Versorgung geschaffen. Es liegt damit an anderen Kliniken und niedergelassenen Ärzten andernorts entsprechende Regelungen zu vereinbaren.

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