Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Stadt Marburg, Verkehr

„Auf der Weide“ ist Marburgs erste Fahrradstraße geworden

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, rechts, und Bürgermeister Dr. Franz Kahle begrüßten gemeinsam die ersten BürgerInnen auf Marburgs erster Fahrradstraße. Foto Philipp Höhn

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, rechts, und Bürgermeister Dr. Franz Kahle begrüßten gemeinsam die ersten BürgerInnen auf Marburgs erster Fahrradstraße. Foto Philipp Höhn

Marburg 26.3.2016 (pm/red) Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen gerne den Hirsefeldsteg und die Straße Auf der Weide als die wichtigste Verbindung zwischen den Radwegen auf beiden Seiten der Lahn und dem Südviertel. Seit neuestem können sie sich dort selbstverständlicher bewegen. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und Bürgermeister Dr. Franz Kahle haben  die Straße Auf der Weide, zwischen Frankfurter Straße, Hirsefeldsteg und dem Steg zum Bückingsdamm, als Marburgs erste Fahrradstraße ausgewiesen.

Oberbürgermeister Spies freut sich: „Seit Jahren ist dieser Straßenabschnitt eine Hauptverkehrsachse für Fahrräder. Mit der Ausweisung als Fahrradstraße prägen wir ein Symbol für gegenseitigen Respekt im Straßenverkehr,, von Autofahrern gegenüber Fahrradfahrern und genauso zwischen Fahrradfahrern gegenüber Fußgängern.“ Bürgermeister Kahle fügte hinzu: „Die Ausweisung ist das Ergebnis einer längeren Diskussion über die Vereinbarkeit von motorisiertem Personenverkehr und Fahrrädern und geht in diesem Fall auf einen Vorschlag des Radverkehrsbeirats zurück. Jetzt sind wir gespannt auf die ersten Erfahrungen.“

Die Länge der Fahrradstraße beträgt insgesamt circa 300 Meter. Michael Hagenbring von der Straßenverkehrsbehörde machte deutlich: „In einer engen Stadt kann eine Fahrradstraße ein adäquates Mittel sein, um bevorrechtigte Flächen für Fahrräder zu schaffen.“

Das Schild „Fahrradstraße“ weist auf den Vorrang von Fahrrädern gegenüber motorisiertem Verkehr hin. Fahrräder dürfen hier auch parallel fortbewegt werden. Autos haben auf die Geschwindigkeit der Fahrräder Rücksicht zu nehmen. Foto Philipp Höhn

Das Schild „Fahrradstraße“ weist auf den Vorrang von Fahrrädern gegenüber motorisiertem Verkehr hin. Fahrräder dürfen hier auch parallel fortbewegt werden. Autos haben auf die Geschwindigkeit der Fahrräder Rücksicht zu nehmen. Foto Philipp Höhn

Da eine strikte Sperrung der Straße für den motorisierten Verkehr wegen der Insellage und dem Fehlen einer alternativen Zufahrt nicht möglich wäre, dürfen Anlieger die Straße Auf der Weide weiterhin befahren. Alle Ziele in der Straße bleiben für Anwohnerinnen und Anwohner, BesucherInnen, Lieferanten, Ver- und Entsorger mit dem Kraftfahrzeug erreichbar. Die AnliegerInnen wurden über die Einrichtung der Fahrradstraße bereits informiert.

Die sinnvolle Förderung des Radverkehrs wird als eine wichtige Zukunftsaufgabe der Stadt Marburg betrachtet, um Anreize zu schaffen, häufiger vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Fahrradstraßen bieten hier die Möglichkeit, dem schwächeren Radverkehr, auch bei gleichzeitiger Nutzung der Fahrbahn durch motorisierte Fahrzeuge, eine bevorrechtigte Stellung einzuräumen. Nicht nur mit Blick auf die aktuelle Aufstellung des 3. Radverkehrsentwicklungsplans spielt die Einrichtung von Fahrradstraßen in der modernen Verkehrsplanung Marburgs und der Entwicklung eines Bicycle-Mainstreaming eine wichtige Rolle, bei dem das Fahrrad ganz selbstverständlich als gleichberechtigtes Verkehrsmittel mit einbezogen und etabliert wird. Baudirektor Jürgen Rausch zeigt sich offen für weitere Vorschläge: „Im Rahmen des 3. Radverkehrsentwicklungsplans nehmen wir gerne die Ideen der Bürgerinnen und Bürger auf.“ Die Ausweisung weiterer Fahrradstraßen sei denkbar.

Der Radverkehrsbeirat der Stadt Marburg hatte aufgrund der beliebten Nutzung der Straße den Wunsch an die Straßenverkehrsbehörde und den Fachdienst Tiefbau herangetragen zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße Auf der Weide vorliegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt verbindlich vor, dass Fahrradstraßen in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen werden durch Verkehrszeichen mit einem blauen Kreis und weißem Fahrrad sowie dem Schriftzug „Fahrradstraße“ ausgewiesen. Anderer Verkehr als der Radverkehr, wie beispielsweise Anliegerverkehr, darf die Straße nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden. Gegebenenfalls ist eine alternative Verkehrsführung zu prüfen.

 Erste gut gelaunte Benutzer der Fahrradstraße. Foto Philipp Höhn

Erste gut gelaunte Benutzer der Fahrradstraße. Foto Philipp Höhn

Eine Verkehrszählung der Straßenverkehrsbehörde hatte ergeben, dass während der sechs täglichen Spitzenstunden von 7 bis 9 Uhr, von 12 bis 14 Uhr und von 16 bis 18 Uhr der motorisierte Fahrverkehr an einem durchschnittlichen Wochentag außerhalb der Schul- und Semesterferien nur einen Anteil von 26 Prozent, der Radverkehr jedoch einen Anteil von 74 Prozent hat. Während dieser sechsstündigen Verkehrszählung wurden insgesamt 581 motorisierte Fahrzeuge, 1.674 Fahrräder und darüber hinaus 2.170 Fußgängerinnen und Fußgänger gezählt. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und um der tatsächlichen Verkehrsverteilung gerecht zu werden, sowie darüber hinaus eine bedeutende Lücke im städtischen Radverkehrsnetz zu schließen, wurde entschieden, dem Vorschlag des Radverkehrsbeirates zu folgen.

Verkehrsregeln für Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen gelten grundsätzlich alle allgemeinen Verkehrsregeln der StVO. Dies beinhaltet natürlich auch die Vorfahrtsregeln. In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Wenn nötig müssen motorisierte Fahrzeuge langsamer fahren und Rücksicht auf den Radverkehr nehmen. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern.

Contact Us