Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Germania stellt Flugbetrieb ein: Was Passagiere nun wissen müssen

Marburg 05.02.2019 (pm/red) Die Fluggesellschaft Germania ist insolvent und stellt den Flugbetrieb ab sofort ein. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:
“Germania teilte aktuell mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab sofort einstellen werde. Kunden, die ihre Tickets bei der Airline direkt gebucht haben, haben nur geringe Chancen auf eine Erstattung ihrer Kosten und müssen sich mit ihren Forderungen direkt an den Konkursverwalter der Airline wenden. Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten hingegen einen Ersatz.

Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Germania direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt”.

Diese Rechte haben Passagiere bei Flugproblemen

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Über AirHelp
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche für weltweit mehr als sieben Millionen Passagiere durchgesetzt. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos. Ausschließlich nach der erfolgreichen Durchsetzung wird eine Servicegebühr berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 16 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 550 Mitarbeiter.

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