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Erste Corona-Fälle in Kassel – städtische Veranstaltungen bis 30. April abgesagt | Museen, Ausstellungen, Opern- und Schauspielhaus, Diskotheken, Kinos und Kirchen betroffen

Kassel 12.03.2020 (pm/red) Am Donnerstag wurden in Kassel angesichts mehrerer Corona-Fälle in der nordhessischen Metropole umfangreiche Schutzmaßnahmen verkündet, die drastische Auswirkungen auf das öffentliche Leben, insbesondere im Freizeit- und Kulturbereich haben werden. Zahlreiche Veranstaltungen werden nicht stattfinden, Sportveranstaltungen gibt es nur ohne Zuschauer, auch das Staatstheater und die zahlreichen Museeen werden betroffen sein.  Die Erkrankung von drei Patienten an der Atemwegserkrankung COVID-19 ist Auslöser der weitgehenden Maßnahmen.

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes befinden sich zwei Frauen im Alter von 28 Jahren und ein 56 Jahre alter Mann aus der Stadt Kassel in häuslicher Isolation. Sie waren vor kurzem aus dem Skiurlaub in Österreich zurückgekehrt dort mit dem Erreger SARS-CoV-2 infiziert. Es wurde mitgeteilt, dass die Kontaktpersonen der infizierten Person ausfindig gemacht worden seien. Für diese Kontaktpersonen gilt vorsorglich ebenfalls eine häuslicher Quarantäne. Insgesamt ist im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel inzwischen bei sechs Personen die Atemwegserkrankung COVID-19 nachgewiesen worden: drei stammen aus der Stadt Kassel, drei aus dem Landkreis Kassel.

Die Stadt Kassel hat wegen der Corona Situation einen Verwaltungsstab unter Leitung von Oberbürgermeister Christian Geselle eingerichtet. Von diesem wurde aufgrund der sich weiter dynamisch entwickelnden Lage entschieden, alle Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen bis einschließlich 30. April 2020 zu untersagen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. „Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt (…) so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen (…) soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten (…)“ , lauten die einschlägigen Bestimmungen von § 28 Infektionsschutzgesetz, welches die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen bildet. In Kassel wird damit über einen entsprechenden Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 12. März 2020 hinausgegangen..

Priorität für Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Oberbürgermeister Geselle führte dazu aus: „Das Coronavirus wird sich weiter ausbreiten. Daher ist es wichtig, diese Ausbreitung, soweit möglich, einzudämmen bzw. zu verlangsamen. In solch einer Phase ist es leider unumgänglich, dass das öffentliche Leben Einschränkungen erfährt. Ich habe Verständnis dafür, dass die jetzt notwendigen Absagen von vielen Veranstaltungen auch für Unmut sorgen werden. Aber der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat höchste Priorität.“

Es sei notwendig, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, auch um die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu gewährleisten. Ein Großteil der bundesweit Erkrankten leide glücklicherweise unter milden Symptomen einer Atemwegserkrankung. Aber es gelte, alle Kapazitäten für Risikogruppen wie ältere Menschen und chronisch Kranke verfügbar zu halten, erläuterte Gesundheitsdezernentin Ulrike Gote.

Betroffen von den Absagen sind sämtliche Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Veranstalter fungiert wie die ursprünglich für den 4. April geplante Sportgala. Auch die im Stadtgebiet vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen wie die Casseler Frühlings-Freyheit, Oster- und Flohmärkte können nicht stattfinden.

Versammlungen können nicht stattfinden
„Wir bitten um Verständnis, dass vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes auch alle angemeldeten Versammlungen und Demonstrationen sowie spontane Ansammlungen mit einer größeren Anzahl von Menschen nicht stattfinden können,“ erläutert Ordnungsdezernent Dirk Stochla.

Ebenfalls betroffen sind demnach Veranstaltungen in Kasseler Museen und Ausstellungshäusern. Für den regulären Betrieb wird die Publikumskapazität eingeschränkt, die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher müssen erhoben werden. Das Kasseler Staatstheater unterbricht sein Vorstellungsprogramm in Opernhaus und Schauspielhaus. Auch die laufende Sonderausstellung „Faszination Körperwelten“ in der documenta-Halle kann nicht fortgeführt werden.

Absagen und Maßnahmen für die Zeit vom 13. März bis 30. April:

  • Alle städtischen Veranstaltungen und Veranstaltungen der Kassel Marketing GmbH
  • Alle Veranstaltungen im Kongress Palais und Veranstaltungen in den Messehallen
  • Alle Veranstaltungen der Museumslandschaft Hessen Kassel – MHK
  •  Alle Veranstaltungen im Staatstheater Kassel
  • Die Ausstellung Körperwelten in der documenta-Halle
  • Kasseler Frühlings-Freyheit (2. bis 5. April), Sportgala (4. April)
  • Ostermarkt auf dem Königsplatz (6. bis 18. April), Tag der Erde (26. April),
  • Alle Versammlungen und Demonstrationen
  • Die Spiele des KSV und der MT Melsungen finden ohne Zuschauer statt.
  • Diskotheken und Kinos werden geschlossen
In den städtischen Bädern und der Kurhessen Therme werden die Saunabereiche geschlossen, von den Besucherinnen und Besuchern werden personenbezogene Daten erhoben und die Besucherzahl wird reduziert.
Einschränkungen wird es in den Museen geben, wo von den BesucherInnen personenbezogene Daten erhoben werden und die Besucherzahl reduziert wird.

Für Fragen unter der Rufnummer 115
Auf Grund der Vielzahl der Nachfragen ist das Gesundheitsamt für BürgerInnen unter Umständen nicht direkt erreichbar. Informationen gibt die Stadt über das Servicecenter unter der Rufnummer 115. Die BürgerInnen werden gebeten, ab sofort verstärkt auf das städtische Onlineangebot zurückzugreifen.

Aktuelle Informationen, Hinweise zum Schutz vor ansteckenden Atemwegserkrankungen sowie eine Auflistung der abgesagten Veranstaltungen und geschlossenen Veranstaltungsorte gibt es online.

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