Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro in Aussicht

Wirtschaft erhält Steuerliche Soforthilfen von bis zu 1,5 Milliarden Euro, Bürgschaftsvolumen auf 5 Milliarden Euro erhöht, Nachtragshaushalt bringt weitere 1 Milliarde Euro

Kassel 21.03.2020 (pm/red) „Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Die Landesregierung bittet den Landtag in der kommenden Woche um Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt. 1 Milliarde Euro soll für die Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden“, teilte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer mit.

„Hessen steht finanziell gut da. 7,5 Milliarden Euro sind viel Geld. Wenn es die Situation erfordert, werden wir aber noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Am Geldbedarf und wird die Bekämpfung der Corona-Krise nicht scheitern. Der Schutzschirm ist gespannt und reißfest“, sagte Finanzminister Thomas Schäfer.

„Der Coronavirus trifft bereits jetzt viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen finanziell. Leider müssen wir davon ausgehen, dass dieser Umstand in naher Zukunft sich weiter deutlich verstärken wird.“ Die Hessische Steuerverwaltung werde deshalb mit einer Reihe steuerlicher Soforthilfen den Betroffenen helfend zur Seite stehen. Eine nach Möglichkeit schnelle und unbürokratische Unterstützung sei das Ziel, so der Finanzminister.

Bei den Finanzämtern könnten Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolge auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an ‎den ‎Bescheid des Finanzamts gebunden und wird ‎die ‎Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.
Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.

Servicestellen der Finanzämter vorübergehend geschlossen, Finanzämter arbeiten aber bis auf Weiteres weiter und sind telefonisch erreichbar. Die Finanzämter in Hessen arbeiten trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter. Betroffene wenden sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bitte umgehend an das zuständige Finanzamt.

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