Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

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In Kassel Wiederöffnung der Schlossmuseen Löwenburg und Wilhelmsthal ab dem 1. August 2020

Das Museum Schloss Wilhelmsthal der Museumslandschaft Hessen-Kassel kann ab 1. August 2020 wieder besucht werden. Foto Volker Straub

Kassel 22.07.2020 (pm/red) Ab dem 1. August 2020 öffnet die Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) wieder ihre Schlossmuseen in Schloss Wilhelmsthal und der Löwenburg sowie die Besucherplattform am Herkules für den normalen Besucherbetrieb. Der Weißensteinflügel öffnet seine Türen wieder am 1. September 2020 für BesucherInnen. Die Schlossmuseen können wie gewohnt nur mit einer Führung jeweils zur vollen Stunde besichtigt werden. Auch in Schloss Friedrichstein werden wieder Turnusführungen zur jeweils halben Stunde angeboten, wird von der MHK mitgeteilt.

Sowohl öffentliche als auch privat gebuchte Führungen in den Museen, Schlössern und Parks der MHK können unter strengen Auflagen über den Besucherdienst gebucht werden (Mo-Fr 9-16 Uhr, fon 0561 316 80 123).

Teilnehmerbegrenzung und Maskenpflicht

Maximal 12 Personen können an einer Führung in den Schlössern teilnehmen. Jede Gruppe hält sich nur in Räumen auf, in denen bei voller Teilnehmerzahl ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sich unbekannten Personen eingehalten werden kann. Es gilt wie in allen anderen Museen allgemeine Maskenpflicht. An jedem Eingang stehen Hygienestationen zum Desinfizieren der Hände bereit.

Hygienemaßnahmen vorbereitet

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen in den Schlössern und Museen konnten anhand eines für die MHK erstellten Hygieneplans vorbereitet werden und orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Hintergründe Museumsschließung

Aufgrund der 4. Verordnung der hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Schlösser der MHK seit dem 15. März 2020 geschlossen. Größere Veranstaltungen wurden bis auf Weiteres abgesagt.

Alle weiteren Planungen orientieren sich an den Verordnungen der hessischen Landesregierung sowie den Empfehlungen des städtischen Gesundheitsamtes. Das bedeutet, dass kurzfristige Änderungen, wie beispielsweise erneute Schließungen der Einrichtungen, jederzeit möglich sind, wird informiert.

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