Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Erfolgreiches Programm „Hessen kulturell neu eröffnen“ – Berechtigung für Arbeitsstipendien erweitert

Kassel 18.08.2020 (pm/red)  Die hessischen Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Pandemie kommen gut an, wird vom Ministerium für Wissenschaft Kunst mitgeteilt. Mehr als 2.600 dieser Stipendien in Höhe von 2.000 Euro seien bisher bewilligt word.  „Wir haben sehr positive Rückmeldungen zu diesem und den weiteren Bestandteilen unseres Programms ,Hessen kulturell neu eröffnen‘ mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro erhalten“, erkläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Oft gelobt wird dabei die umfangreiche und praxisnahe Beratung durch die Hessische Kulturstiftung – dafür möchte ich mich beim Team der Stiftung herzlich bedanken.“

„Eine Anregung, die uns aus der Kulturbranche erreicht hat, können wir jetzt dank ausreichend bereitgestellter Mittel aufgreifen. Wir erweitern den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben“, erklärt Kunstministerin Dorn.

Freie Kunstschaffende können nun auch ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Stipendien beantragen

Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht in der KSK versichert sind, können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet.

„Ich freue mich, dass wir die positive, kreative Dynamik, die sich bislang in den Projekten unserer Stipendiaten gezeigt hat, jetzt für alle Kulturschaffenden durch Arbeitsstipendien fördern können“, sagt Jutta Ebeling, Vorstandsvorsitzende der Hessischen Kulturstiftung. „Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler erschaffen und bespielen immer neue Kulturräume, unterhalten oder bringen uns zum Nachdenken. Das müssen wir honorieren.“

Noch bis zum 30. August 2020 können zudem Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstlerinnen und -künstler in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstlerinnen und Künstler, Film- und Musikschaffende, Autorinnen und Autoren, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.

Informationen zu allen Bestandteilen des Kulturpakets und zum Antragsverfahren für Arbeits- und Projektstipendien gibt es online.

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