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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung verunsichert –  Wirtschaftliche Folgen von Corona lassen Sorgen um den Arbeitsplatz wachsen

Kassel 01.03.2021 (pm) In wirtschaftlich schwierigen Zeiten geht bei vielen Menschen die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes um. Nicht selten sind sie von Kurzarbeit betroffen. Berichte über eine möglicherweise bevor-stehende Pleitewelle oder Berichte über Arbeitgeber, die versuchen alleinerziehende Mütter, langfristig erkrankte und schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Abfindungen zum Verzicht auf den Arbeitsplatz zu bewegen, verstärken die Sorge. Gerade Menschen mit Schwerbehinderung erleben sich oft als besonders gefährdet, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Solche Belastungen, insbesondere wenn sie länger anhalten, können vielseitige Auswirkungen haben, wie etwa Stress, Schlaflosigkeit und die Tendenz, gesundheitliche Schwierigkeiten aus Angst vor negativen Konsequenzen zu übergehen. Manche Erkrankungen können sich dadurch auch verschlimmern.

Für die Stadt Marburg und den Landkreis Marburg- Biedenkopf können die zuständigen Sachbearbei-terinnen des Integrationsamts in Kassel im Moment Entwarnung geben. „Wir konnten seit Beginn der Corona-Epidemie keine erhöhten Zahlen von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung feststellen“, sagt Corinna Bigge, beim Integrationsamt Kassel zuständig für den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Arbeitgeber müssen vor der Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung oder solchen, die diesen gleichgestellt sind, beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen, der dort geprüft wird. Nicht selten gelingt es, Kündigungen abzuwenden.

Wer sich dennoch Sorgen um den Arbeitsplatz macht, kann sich auch an den Integrationsfachdienst Marburg- Biedenkopf (IFD) wenden. Dort finden Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Probleme rund um den Ar-beitsplatz. „Viele Menschen mit Schwerbehinderung kennen ihre Rechte nicht“, sagt Volkhard Wolff, einer von sechs Beraterinnen und Beratern beim IFD. „Oft können wir die Sorgen um den Arbeits-platz in einem Beratungsgespräch vermindern“, stellt er fest.

Auch in Zeiten von Corona findet Beratung durch den IFD statt. Ein bewährtes Hygienekonzept macht dies möglich. Wer das Risiko eines persönlichen Gesprächs nicht eingehen möchte, kann sich auch telefonisch oder in einem Video-Chat beraten lassen. Kontakt: 06421- 6851312. Weitere Informationen zum IFD www.ifd-marburg-biedenkopf.de. Der IFD arbeitet im Auftrag des Integrationsamts und weiterer Auftraggeber.

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