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Landkreis Marburg-Biedenkopf: Kinderbetreuung nur in dringenden Fällen | Betreuungsangebot bleibt  geöffnet | Keine Schulschließung bis zu den Osterferien ab 6. April | Allgemeinverfügung zu Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen

Kassel 29.03.2021 (pm/red)  Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens bittet der Landkreis Marburg-Biedenkopf darum, die Betreuung in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege nur in absolut dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Das Betreuungsangebot bleibt aber zunächst grundsätzlich geöffnet. Schulen bleiben bis zu den Osterferien geöffnet. Erste Impfungen für Kita-Personal stehen bevor. Zudem bereitet der Kreis mit einer Allgemeinverfügung ein Verbot von Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen vor.

Hintergrund der dringlichen Bitte ist das aktuelle Infektionsgeschehen, dass sich auch in den Kindertagesstätten im Kreisgebiet widerspiegele, wird mitgeteilt. „Aktuell sind 51 Kinder im Kita-Alter positiv auf das Virus getestet. Das sind angesichts von 9.700 Kindern in den Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet vergleichsweise wenige Kinder. Allerdings gehen etwa 75 Prozent der Fälle auf die hochansteckende „Britische Variante“, B 1.1.7, zurück. Das führe dazu, dass es vermehrt auch zu Ansteckungen in den Familien selbst komme. „Mit unserer Bitte setzen wir auf Ihre Mithilfe bei der Eindämmung des Virus“, sagte Landrätin Kirsten Fründt an die Erziehungsberechtigten gerichtet.

Nach der allgemeinen Datenlage und den bisherigen medizinischen Erfahrungen sei der  Krankheitsverlauf bei Kindern im Kita-Alter nicht gefährlich und die Kinder haben meist leichten Schnupfen oder gar keine Symptome. „Bei Familienmitgliedern anderen Alters kann der Verlauf aber bekanntlich deutlich schwerer sein“, mahnt die Landrätin.

„Deshalb bitten wir die Erziehungsberechtigten die Betreuung nur in absolut dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen“, bekräftigt die Landrätin. Allerdings gelte, dass im Landkreis Marburg-Biedenkopf weiterhin jede Familie, die Kinderbetreuung wirklich dringend benötigt, auch auf die Kinderbetreuung zurückgreifen kann. Der Appell sei keine leichtfertige Entscheidung.

„Wir wissen um die Belastung, die das für Eltern und Kinder sowie die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung vor allem nach der bereits langen Zeit der Einschränkungen bedeutet“, sagt Landrätin Kirsten Fründt. Ziel sei es jedoch, so auf stärkere Beschränkungen im Falle eines weiteren Ansteigens der Infektionszahlen verzichten zu können. „Solange es irgend geht“, sagt Fründt.

In den Schulen gibt es keinen erhöhten Anstieg an Fällen. Derzeit gibt es 13 Infektionen in Grundschulen sowie 14 Fälle an weiterführenden Schulen. Dementsprechend haben sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf, die Universitätsstadt Marburg und das Staatliche Schulamt darauf verständigt, bis zu den Osterferien zunächst keine Schulschließungen zu veranlassen.

Die Klassen eins bis sechs werden weiterhin im Wechselmodell beschult, auch das Angebot der Notbetreuung bleibt unverändert erhalten. Für die Abschlussklassen hat die bisherige Ausnahmeregelung weiterhin Bestand.

Unterdessen arbeitet das Impfzentrum des Landkreises Marburg daran, Beschäftigten in der Kinderbetreuung und Kindertagespflege ein erstes Impfangebot machen zu können.

Nachdem das Land deutlich gemacht hat, dass über die bisherigen Impftage hinaus keine weiteren Sammeltermine geben wird, hat der Kreis organisiert, dass bereits ab dem 29. März 2021 mit der Impfung der entsprechenden Berufsgruppe begonnen wird. Möglich sind wegen des knappen Impfstoffes in den Tagen vor Ostern zunächst 100 Termine, weitere sollen zeitnah folgen.

Mit dem organisatorisch zuständigen Staatlichen Schulamt ist abgestimmt, dass von Seiten der Kommunen und der gemeldeten Personen keine weiteren Schritte unternommen werden müssen. Sobald die Detailplanung ausgearbeitet ist, werden die Kommunen von Seiten des Staatlichen Schulamts direkt unterrichtet.

Zudem bereitet der Kreis eine neue Allgemeinverfügung vor, die den Alkoholkonsum auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen verbietet. Außerdem stellt der Kreis ab kommenden Montag eine Übersicht der Bürgertests im Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Verfügung. Die Testangebote können dann auf der Homepage des Kreises unter https://www.marburg-biedenkopf.de/ eingesehen werden.

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