Staatstheater Kassel: „Carmen“ ab 31. März zurück auf dem Spielplan

24.3.2024 (pm/red) Nach mehrmonatiger Pause kehrt die beliebte Opernproduktion wieder auf den Spielplan zurück: Georges Bizets „Carmen“ in der Inszenierung von Florian Lutz ist ab Ostersonntag, 31. März, wieder im Opernhaus, in der Raumbühne ANTIPOLIS …

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Bundestagswahl 26. September:  Marburger Wahlamt öffnet am 16. August im Rathaus

10.08.2021 (pm) In Marburg rückt der vierte Urnengang des Superwahljahrs näher: Die Wahlberechtigten sind aufgerufen, über die künftige Zusammensetzung des Deutschen Bundestags abzustimmen. Wahlsonntag ist der 26. September. Das Wahlamt im Marburger Rathaus öffnet wieder sechs Wochen vorher, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Ab Montag, 16. August, können Wahlberechtigte in Marburg ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen. Wer möchte, kann direkt in der Wahlkabine die eigene Stimme abgeben.

Geöffnet ist das Wahlamt von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und donnerstags zwei Stunden länger bis 18 Uhr. Am Freitag schließt es dagegen schon um 12 Uhr. Die Ausnahme:  Am letzten Freitag vor der Wahl wird die Öffnungszeit bis 18 Uhr verlängert.

Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl wählen. Den Wahlschein und den Antrag für Briefwahlunterlagen gibt es:

  • ab 13. August  online über den Wahl-Button auf der Webseite www.marburg.de
  • ab 16. August direkt im Wahlamt im Rathaus (Erdgeschoss, bitte Ausweis mitbringen)
  • mit der Wahlbenachrichtigung, die bis 5. September zugesandt wird. Auf der Rückseite ist das Antragsformular vorgedruckt.
  • mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe von Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift an: Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Markt 1, 35037 Marburg, Fax:  (06421) 201-1300, wahlen@marburg-stadt.de.

Eine telefonische Antragstellung für Briefwahl ist nicht möglich.

Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Außerdem ist möglich, sich die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als den Hauptwohnsitz schicken lassen, auch der Versand ins Ausland ist möglich. Allerdings übernimmt die Stadt Marburg keine Garantie für den Postweg. Generell sind bei der Briefwahl die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrags zu beachten.

Bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, können Marburgerinnen und Marburger noch im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Alle roten Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 26. September, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Nur diejenigen Wahlberechtigten, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, ihren Wahlschein am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr zu beantragen. Deshalb ist das Wahlamt auch am 26. September von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Am Samstag, 25. September, ist von 8 bis 12 Uhr offen.

Kontakt:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Markt 1, 35037 Marburg, Tel: (06421) 201-1724, Fax:  (06421) 201-1300, wahlen@marburg-stadt.de.

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