Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Erweiterte Pflichtleistungen seit 1. Oktober bei gesetzlichen Krankenkassen

04.10.2021 8pm) Mit dem Start in den Oktober dürfen sich alle gesetzlich Versicherten über mehr Leistungen ihrer Krankenkasse freuen. Denn ab dem 1. Oktober bieten alle 102 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erweiterte Leistungen an. Dazu gehören ein erweitertes Neugeborenen-Screening, Tests auf Hepatitis B und C sowie ein neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie, wird von den gesetzlichen Krankenkassen in einer gemeinsamen Pressemiteilung informiert.

Festgelegt hat diese erweiterten Vorsorgeleistungen der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die Leistungen gelten ab sofort und können von den Versicherten auf Wunsch ohne eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um:

  1. Erweitertes Neugeborenen-Screening
    Mit Hilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut (meist aus der Ferse) untersucht werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst jetzt auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit.
  2. Tests auf Hepatitis B und C
    Alle Versicherten haben ab dem Alter 35 Jahre einen Anspruch auf einen sogenannten „Check-Up“ alle drei Jahre. Dieser beinhaltet jetzt auch den Test auf Hepatitis B und C.
  3. Neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie
    Es wird nunmehr auch das Angebot einer gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung von den Krankenkassen bezahlt. Dabei können betroffene Personen erste Erfahrungen eines Gruppenaustauschs sammeln und prüfen, ob eine solche Therapie für sie infrage kommen könnte. Gleichzeitig geht es auch um eine erste Symptomlinderung.

Detaillierte Informationen sind auf der Website des gemeinsamen Bundesausschusses zu finden. Auch informiert jede gesetzliche Krankenkasse auf Wunsch über die neuen Angebote.

Umfangreiche Informationen über freiwillige Mehr- und Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen über den Pflichtumfang hinaus zeigt —>das gemeinsame Portal.

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