Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

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Versammlungen in der Oberstadt werden wegen Infektionsschutz beschränkt: Marburger Ordnungsbehörde erlässt Allgemeinverfügung

Mehre Hundert Teilnehmer/innen demonstrieren in Marburg gegen eine Impfpflicht. Foto nn

28.01.2022 (pm/red)  Die Infektionszahlen steigen – ebenso die Zahl von Teilnehmer/innen unangemeldeter Demonstrationen. Die Stadt Marburg erlasse daher eine Allgemeinverfügung, die für unangemeldete Versammlungen im Prinzip die gleichen Vorgaben macht, wie sie auch bei angemeldeten Demonstrationen derzeit gelten, teilt die Stadtverwaltung mit. dies bedeute  Maskenpflicht, Mindestabstand und zum Schutz der Teilnehmenden und der Passanten und außerdem keine Versammlungen in der beengten Oberstadt, wird mitgeteilt.

 „Die Stadt Marburg und viele Menschen hier engagieren sich seit fast zwei Jahren enorm dafür, dass die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie möglichst niedrig bleiben. Mit der viel ansteckenderen Omikron-Variante steigen die Zahlen derzeit jedoch erheblich“, verlautbart Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Zugleich gebe es seit Montag, 20. Dezember, wöchentliche unangemeldete Demonstrationen – die sogenannten Montagsspaziergänge von Gegnern der Corona-Maßnahmen und damit einhergehend auch Gegendemonstrationen.

Ziel der unangemeldeten Versammlungen sei bislang immer der Marktplatz als zentraler Ort in der Oberstadt gewesen, merkt der OB an. „Bei angemeldeten Demonstrationen haben wir die Oberstadt und den Marktplatz als Versammlungsorte in den vergangenen zwei Jahren in der Regel ausgenommen – wegen der räumlich sehr begrenzten Gegebenheiten“, erklärt Spies.

Wachsende Teilnehmerzahlen bei Montagsspaziergängen in Marburg

Weil neben den Infektionszahlen derzeit auch die Zahlen der Teilnehmenden bei den „Spaziergängen“ und den Gegendemonstrationen steigen, sieht die Stadt Marburg sich zum Schutz der Bevölkerung in der Pflicht, den Marktplatz und die Oberstadt auch für nichtangemeldete Demonstrationen als Versammlungsort auszuschließen. Außerdem regelt die Allgemeinverfügung, dass auch bei nichtangemeldeten Versammlungen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen unterschiedlicher Haushalte einzuhalten und eine medizinische Maske zu tragen ist. Das gilt ab Sonntag, 30. Januar, bis zum 28. Februar.

Die Stadt Marburg hat das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben sorgsam miteinander abgewogen. Sowohl bei Demonstrierenden als auch bei Passant/innen und Polizist/innen gibt es Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Corona-Erkrankung haben könnten.

Gegenprotestaktionen in den engen Gassen nur schwer händelbar

Sie gelte es mit der Beschränkung von Versammlungen in der beengten Oberstadt zu schützen, heißt es in der Pressmiteilung. Ein geregelter Ablauf von Demonstrationen in der Oberstadt ist außerdem sehr schwierig und nicht sicher für alle Beteiligten: Gegenprotestaktionen sind in den engen Gassen nur schwer händelbar, ein Aufeinandertreffen der verschiedenen Parteien nicht immer zu verhindern, beispielsweise wenn die Gegenproteste aus Gebäuden heraus stattfinden.

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