Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Kommt eine Entschuldigung des Gesundheitsamtes wegen rechtswidriger Dohbriefe?

19.05.2022 (pm/red) Ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen haben in den letzten Wochen Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In diesen wurden sie aufgefordert, Nachweise über eine mRNA-Injektion, einen kürzlich zurückliegenden positiven Test auf SARS-CoV-2 oder eine Kontraindikation bezüglich mRNA-Injektionen nachzuweisen. In seinem Schreiben hat das Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf den Betroffenen gedroht, bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises Zwangsgelder zu verhängen oder Bußgeldverfahren gegen sie einzuleiten.

Gegen solche Androhungen haben sich Betroffene auf dem Rechtsweg inzwischen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat dazu festgestellt, dass dies rechtswidrig ist. Der Leitsatz des dazu vom 11.05.2022 lautet „Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.“

Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, informiert darüber, dass er das Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf daher aufgefordert habe, die Betroffenen erneut anzuschreiben und die Drohungen zurückzunehmen. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Gesundheitsamt Menschen unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu nötige, sich gegen ihren Willen einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. „Daher wäre es auch angebracht, dass das Gesundheitsamt sich bei den Betroffenen für seinen schweren Fehler entschuldigt“, meint Dr. Michler.

Für die Kreistags-Sitzung am 20.05.2022 hat Dr. Michler einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in welchem das Gesundheitsamt angewiesen werden soll, die Betroffenen darüber zu informieren, dass entgegen der ursprünglichen Drohbriefe keine Zwangsgelder verhängt oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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