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Mahnwache gegen Krieg und für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

13.05.2022 (pm/red) Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg“ veranstaltet am Samstag, 14. Mai von 11 – 13 Uhr am Gerhard-Jahn-Platz eine Mahnwache.  Als Forderungen werden artikuliert „Verhandeln statt Schießen – Sicherheit in Europa gibt es nur gemeinsam“ und „Asylrecht für Kriegsdienstverweigerwe und Deserteure aus der Ukraine, Russland und Belarus“.

Anlässlich des „Internationalen Tages der Kriegsdienstverweigerung“ am 15. Mai wird vom Marburger Bündnis „Nein zum Krieg“ in einem Flyer auf die unhaltbare Situation von KriegsdienstverweigererInnen und DeserteurInnen aus der Ukraine, Russland und Belarus informiert:

15. Mai- Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2011 verletzt die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers das Recht auf Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit. Bei einem Kriegszustand wird die Wichtigkeit des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung deutlich größer, denn Reservisten werden gezwungen, ihr Leben im Dienst ihres Landes zu riskieren. Verweigerer werden in diesen Kontexten heftig verfolgt und bestraft. Trotzdem wird dies in Deutschland nicht anerkannt. Bürokratische Hürden, um Asyl aufgrund der Kriegsdienstverweigerung zu beantragen, sind zu groß und die Beweisanforderungen zu hoch. So ist es in der Praxis sebr_schwierig für Menschen, die aus diesem Grund von ihrem Heimatland fliehen.

Trotz Krieg in Europa: Kein Asylrecht für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die Situation für ukrainische, russische und belorussische Reservisten sehr schwierig. Wenn sie sich weigern, den Kriegsdienst zu leisten, werden ihre Freiheit und ihre Leben bedroht. In den drei Ländern gelten harte Geld- und Haftstrafen für die Jugendlichen, die nicht in das Militär gehen wollen.
Angesichts dieser Situation wurde ein von Connection e.V. und mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichneter Appell an den Bundestag und die Bundesregierung gerichtet, mit der Forderung russischen und belorussischen Deserteuren sowie ukrainischen nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerern Asyl zu gewähren.
Trotz alledem trifft die Bundesregierung keine Entscheidung, die ein Asylverfahren für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure der gegenwärtigen Kriegsparteien vereinfacht, obwohl der Bundestag Soldaten und Soldatinnen aus Russland dazu aufruft, die Waffen niederzulegen. Somit fordern Vertreter des deutschen Staates, dass junge Russen und Russinnen ihre Freiheit und ihr Leben riskieren, bieten aber dafür keine Garantie für sie.
Daher fordern wir den Bundestag und die Bundesregierung auf, unbürokratisch Schutz und Asyl für ukrainische sowie russische und belorussische Kriegsdienstverweigerer und Deserteure zu gewähren.

Situation in der Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine, Russland und Belarus

Ukraine
In der Ukraine gilt seit 2015 eine Wehrdienstpflicht. Der Wehrdienst beträgt 18 Monate. Es gibt die Möglichkeit, den Wehrdienst durch einen Alternativdienst zu ersetzen, aber nur aus religiösen Gründen. Dies gilt allerdings nur für 10 anerkannte religiöse Minderheiten. Am Anfang des Krieges kündigte der Präsident Selenskyj eine Generalmobilmachung an. Seitdem dürfen ukrainische Männer im Alter von 18 bis 60 Jahre das Land nicht verlassen.
Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerung waren schon vor dem Krieg nicht außergewöhnlich. Allein 2020 gab es über 3300. In einem Kriegszustand wie dieser erhöht sich die Gefahr für außergerichtliche Hinrichtungen an Kriegsdienstverweigerer, denn in einem Gesetz steht „In einer Gefechtssituation kann der Befehlshaber van der Waffe Gebrauch machen oder den Untergebenen Befehle zu deren Anwendung erteilen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Verstoß zu beenden.“ Ukrainer können gerade Asyl bekommen, aber nicht als Kriegsdienstverweigerer.
Russland
In der Russischen Föderation beträgt der Wehrdienst 12 Monate und ist im Alter zwischen 18 und 27 Jahren Pflicht. Der Reservistendienst gilt bis zum Alter von 50 Jahren. Seit dem Jahr 2002 gilt das Recht auf einen alternativen Zivildienst, dessen Dauer 18 Monaten beträgt.
Personen, die den Kriegsdienst bereits leisten, haben in der Praxis kein Recht mehr auf eine Verweigerung, obwohl dies in den gültigen Gesetzen nicht geregelt ist. Der Antrag auf eine Wehrdienstverweigerung muss mindestens 6 Monate vor der Einberufung gestellt werden, ansonsten ist er nicht mehr gültig. Die meisten Anträge werden aufgrund dieser Frist abgelehnt. Der Militärdienstentzug wird mit einer Geldstrafe oder mit einer bis auf 6 Monaten langen Haft bestraft. Desertation während eines bewaffneten Konflikts kann eine 7 bis 10-jährige Haft nach sich ziehen.
Belarus
In Belarus gilt der Kriegsdienst für Männer im Alter van 18 bis 27 Jahren und dauert zwischen 12 und 18 Monaten. Danach können sie zu jährlichen Reservistenübungen eingefordert werden. Anfang März sind alle Reservisten (d. h. Männer bis 58 Jahre) aufgefordert worden, sich zu melden, mit dem Anspruch, dass dem Militär 35.000 bis 40.000 aktive Soldaten zugeführt werden.
Im Jahr 2016 trat ein Gesetz in Kraft, das den Alternativkriegsdienst regelt, jedoch erkennt dieses die Verweigerung nur aus religiös-pazifistischen Gründen an. Der Ersatzdienst soll dafür 36 statt 18 Monate betragen. Wird die Verweigerung abgelehnt, werden die Betroffenen mit einer Geldstrafe oder mit 3 Monaten Haft bestraft. Darüber hinaus müssen die Verweigerer den Kriegsdienst immer noch leisten, ansonsten kann die Haftstrafe auf bis zu 7 Jahre verlängert werden. Seit dem Anfang der russischen Invasion in die Ukraine sind über 3.000 Kriegsdienstverweigerer nach Litauen geflohen.

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