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Novelle Hessisches Naturschutzgesetz – Hessisches Netzwerk bietet Unterstützung an

Eine Strassenleuchte nacht mit 15 Minuten Belichtszeit. Foto Carl Herzog

04.02.2023 (pm/red) Das Hessische Netzwerk  gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung lobt den Vorstoß der Landesregierung mit der Novelle im Hess. Naturschutzgesetz zum Schutz der Nacht und bietet Unterstützung an.
Nachdem bereits mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im August 2021 die Eindämmung der Lichtverschmutzung zur Pflichtaufgabe erklärte wurde, verankert nun das Land Hessen den Schutz der Nacht als Ziel und einen der Schwerpunkte des künftigen Naturschutzes. Das hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung, dem auch zahlreiche Naturschutzgruppen angehören, ist über die Entwicklung sehr erfreut und fühlt sich in seiner aufklärenden und beratenden Arbeit bestätigt.

Zu lange sei der Naturschutz weitgehend auf den lichten Tag ausgerichtet gewesen, wird angemerkt. Der flächendeckende und durchgängige Einsatz von künstlichem Licht in der Nacht führe jedoch zu zahlreichen negativen Auswirkungen auf Flora, Fauna. insbesondere für Insekten und Fledermäuse. Auch die Lebensqualität der Menschen, zum Beispiel indem der Schlaf gestört, leide unter Lichtverschmutzung. Zudem verblasse der Sternenhimmel und übermässige Beleuchtung nachts trage letztlich zum CO2-Anstieg durch Energie- und Ressourcenverbrauch bei.

Die Änderungen des Hess. Naturschutzgesetzes stelen Kommunen, Behörden, Unternehmen und Verbände vor Herausforderungen, da das Thema Außenbeleuchtung zum Teil widerstreitenden Interessen unterliegt und oft positiv besetzt ist. Dennoch zeigen die Entwicklungen der letzten Monate, in denen aufgrund der Energiesituation viele Kommunen die Straßenbeleuchtung nachts abschalten und Anstrahlungen per Energiespar-Verordnung eingeschränkt sind, dass weniger Licht ohne größere Einschränkungen und Probleme möglich ist.

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