In der Stadt Marburg wurden 14 Parteien und Wählergruppen zur Kommunalwahl 2026 zugelassen

29.01.2026 (red) Für die Wahl der Stadtverordneten(versammlung) der Universitätsstadt Marburg wurden am insgesamt 14 Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 15. März 2026 zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss tagte dazu am 16.01.2026 und per amtlicher Bekanntmachung wurden die Wahlvorschläge …

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Deutschlandweit neuer Führerschein ab 19. Januar

AutoverkehrMarburg 6.1.2013 (pm/red)  Alle ab 19. Januar neu ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Damit wird nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments befristet. Die bisherige Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen bleibt davon jedoch unberührt. Umtausch von vorhandenen Führerscheinen, unabhängig ob graue und rosa Papierführerscheine oder vorhandene Kartenführerscheine, ist derzeit nicht erforderlich. Es besteht keine Umtauscherfordernis um Besitzstände zu sichern bzw. Besitzstandsmehrungen zu erlangen. Bis zum Fristdatum 19.1.2033 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der neuen EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen. Vorhandene Führerscheine müssen demgemäß bis dahin umgetauscht werden.

Zum 19. 1. 2013 ändern sich in Deutschland zudem zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Wer sich dazu genauer informieren will, kann auf den Webseiten des Landkreises Marburg-Biedenkopf fündig werden.

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