Kein Feuerwerk in der Marburger Oberstadt und Teilen von Weidenhausen

27.12.2025 (pm/red) Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden zu zünden. Brandempfindliche Gebäude sind beispielsweise Fachwerkhäuser. Ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden.