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Kommunalwahl am 15. März: Wahlamt der Stadt Marburg ab 2. Februar für Briefwahl geöffnet

Das Wahlamt der Stadt Marburg ist ab Montag, 2. Februar, im Rathaus geöffnet. Foto Patricia Grähling

01.02.2026 (pm/red) Am 15. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Die Wahlberechtigten Marburger können die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und den Kreistag sowie den Ausländerbeirat wählen. Briefwahl ist bereits ab Montag, 2. Februar, möglich, wird aus dem Rarhaus imitgeteilt. Gewählt wird am Sonntag, 15. März 2026, von 8 bis 18 Uhr. Wahlberechtigte können in ihrem zuständigen Wahlamt wählen gehen.

Die Unterlagen für die Briefwahl können alle wahlberechtigten Marburger ab Montag, 2. Februar, beim Wahlamt der Universitätsstadt Marburg beantragen. Das geht etwa mit dem Vordruck, der mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wird. Aktuell sind die Wahlbenachrichtigungen noch nicht versandt. Wählen geht aber auch ohne Wahlbenachrichtigung. Dafür braucht es nur ein amtliches Ausweisdokument, wird informiert.

Auch ein formloser schriftlicher Antrag ist möglich. Das geht in Papierform an das Wahlamt der Stadt Marburg, Rathaus, Markt 1, 35037 Marburg, per Internet oder per Mail an wahlen@marburg-stadt.de. Wichtig ist, dass Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und die komplette Wohnanschrift angeben. Falls Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesendet werden sollen, müssen Sie diese zusätzlich angeben.

Am einfachsten sei es, Unterlagen online zu beantragen, wird behauptet. Damit wird jedoch ein entsprechender Zugang als vorhanden unterstellt. Doch bekanntlich sind längst nicht alle Menschen für das Internet online aufgestellt und ausgestattet. Wenn vorhanden, geht es direkt zu den Unterlagen über die Webseite der Stadt Marburg unter www.marburg.de.

Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt ebenfalls direkt zur passenden Internetseite. Ein telefonischer Antrag sei nicht möglich, wurde informiert. Briefwahlunterlagen würden bei Bedarf auch ins Ausland versendet, das Wahlamt könne allerdings keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.

Ab Montag, 2. Februar, ist zudem das Wahlamt geöffnet. Dort kann vorab ganz bequem im Rathaus (Wahlamt, Erdgeschoss links) die Stimme abgegeben werden. Entweder füllen Sie die Wahlunterlagen direkt in einer Wahlkabine aus oder nehmen die Unterlagen mit nach Hause, um sie anschließend wieder abzugeben oder per Post zurück zu schicken.

Geöffnet ist das Wahlamt von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, sowie donnerstags zusätzlich von 16 bis 18 Uhr. Wählen geht dort mit Wahlbenachrichtigung oder einem gültigen Ausweisdokument. Donnerstags von 16 bis 18 Uhr gibt es eine barrierefreie Sprechstunde im Wahlamt. Ebenfalls stehen alle Wahlzettel barrierefrei auf der Internetseite der Stadt Marburg zur Verfügung.

Wer bis 22. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, könne diese im Wahlamt beantragen oder direkt vor Ort mit gültigem Ausweis und ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Das Wahlamt ist für Rückfragen zudem ab dem 2. Februar unter (06421) 201-1724 erreichbar, wird mitgeteilt.

Abgabe der ausgefüllten Wahlunterlagen: Frist beachten

Wer Briefwahl beantragt hat, muss dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 15. März, im Wahlamt im Rathaus vorliegen. Sonst können die Stimmen nicht gezählt werden.

Anträge auf Briefwahl sind bis Freitag, 13. März, um 13 Uhr möglich. Danach werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, ausgestellt. Begründete Ausnahmefälle sind beispielsweise eine nachgewiesene kurzfristige Erkrankung.

Zu beachten ist: Der Online-Zugang zur Beantragung der Wahlunterlagen wird bereits drei Tage vor Ablauf der Antragsfrist deaktiviert, da eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen sonst nicht mehr gewährleistet ist.Daher empfiehlt das Wahlamt: Gehen Sie gerade in den letzten Tagen der Briefwahl persönlich ins Wahlbüro im Rathaus und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen gleich an Ort und Stelle.

Was gewählt wird: Stadtverordnete, Ortsbeiräte, Kreistagsabgeordnete, Ausländerbeiräte 

Stadtverordnetenversammlung: Sie ist auch bekannt als „Stadtparlament“ und hat 59 Sitze. Diese werden je nach Wahlergebnis auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. Die gewählten Stadtverordneten entscheiden über alle wichtigen Themen, die uns direkt betreffen: Von Kindergärten bis hin zu Baugebieten. Und auch für globale Probleme werden vor Ort Lösungen diskutiert. 

Ortsbeiräte: In den Ortsbezirken wird je ein Ortsbeirat gewählt. Insgesamt sind es 27. Neu hinzugekommen sind Ortenberg-Nordviertel und Hansenhaus-Südbahnhof. Ein Ortsbeirat soll die Interessen der Menschen im jeweiligen Stadtteil vertreten. Er wird bei wichtigen Themen, die den Stadtteil betreffen, angehört. Zum Beispiel bei der Gestaltung öffentlicher Plätze, der Verkehrsführung oder der Stadtteilentwicklung. Wie viele Mitglieder ein Ortsbeirat hat, richtet sich nach der Zahl der Einwohner im Stadtteil. Die Zahl der Sitze liegt zwischen drei und neun. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder nach der Kommunalwahl die Ortsvorsteher.

Kreistag: Das ist das „Parlament“ für den gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 81 Vertreter. Weil die Stadt zum Landkreis gehört, sind auch die Marburger aufgerufen, den Kreistag zu wählen. Auch hier werden die Sitze je nach Wahlergebnis an die Politiker der Parteien und Wählergruppen verteilt. Sie treffen Entscheidungen, die Marburg und darüber hinaus den ganzen Landkreis betreffen.

Ausländerbeirat: In Marburg lebende wahlberechtigte Ausländer*innen wählen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat. Durch dieses Gremium mit 15 Sitzen haben sie die Möglichkeit, Einfluss auf das Geschehen ihres Wohnortes zu nehmen. Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 18 Jahre alt sind und zum Stichtag 1.2.2026 seit mindestens sechs Wochen in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. 

Wer ist wahlberechtigt? Wahlrecht auch für Staatenlose

Für die Wahl zum Stadtparlament, zum Kreistag und für die Ortsbeiräte ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Landes der Europäischen Union besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat – also bis zum 15. März 2008 geboren wurde – und zum Zeitpunkt 1. Februar 2026 seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Marburg gemeldet ist oder entsprechend eines dauernden Aufenthaltes nachweisen kann. Dies würde z. B.  wohnungslose Menschen betreffen.

Für die Ausländerbeiratswahl dürfen alle ausländischen Einwohner der Kommune wählen, die laut Gesetz keine Deutschen sind. D. h.  auch Staatenlose dürfen teilnehmen. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind keine Ausländer im Sinne dieser Wahl und wählen nicht den Ausländerbeirat. Nicht deutsche EU-Bürger können an der Ausländerbeiratswahl und an den drei anderen Wahlen teilnehmen. Erstmals könne auch für die Ausländerbeiratswahl gezielt Briefwahl beantragt werden, wird abschließend informiert.

 

 

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