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Rauchfreier Arbeitsplatz ist leider nicht mehr möglich

Ein rauchfreier Arbeitsplatz ist verbreitet eine Selbstverständlichkeit, nicht so im Spielcasino. Foto istock

Marburg 25.1.2017 (pm/red) Ein Croupier hatte gegen ein hessisches Casino geklagt, weil er einen rauchfreien Arbeitsplatz haben wollte. Leider ohne ErfolgDer Bundesgerichtshof hat entschieden: Croupier hat kein Anrecht auf rauchfeien Arbeitsplatz in der Spielbank
Knapp ein Jahr, nach dem der Croupier ein hessisches Casino verklagt hat, weil er sich einen rauchfreien Arbeitsplatz gewünscht hat, wurde nun die Arbeitsstättenverordnung aktualisiert. Das bedeutet, der Anspruch eines rauchfreien Arbeitsplatzes gilt nicht mehr. Demnach dürfen Arbeitnehmer nicht mehr uneingeschränkt einen rauchfreien Arbeitsplatz einfordern. Denn der Arbeitgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dieses Gesetz einzuschränken. Das ist auch dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu entnehmen, bei dem der 52-jährige Casino-Croupier Tilman Mohr gegen eine hessische Spielbank in Bad Homburg geklagt hatte.

Der Hintergrund

Der Croupier für Französisches Roulette arbeitet an zwei Tagen der Woche in einer Spielbank, wo das Rauchen für Gäste erlaubt ist. Das ist durch die rechtlichen Vorschriften des Landes so geregelt. Der Raucherraum, in dem der 52-Jährige tätig ist, verfügt über eine Klima- sowie eine Be- und Entlüftungsanlage. Passivrauchen gilt als gesundheitsgefährdend und eigentlich muss ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter effektiv vor dem Tabakrauch schützen. Wenn es aber der Natur des Betriebs, wie das unter anderem in dem Casino oder auch in einer Kneipe der Fall ist, nicht entspricht, kann ein Rauchverbot nicht durchgesetzt werden. Zudem ist der Raucherraum baulich vom Rest des Casinos abgetrennt.

Die Spielbank erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Arbeitszeit des Croupiers in dem Raucherraum und auch die Dienstzeiten der anderen Mitarbeiter im Raucher-Spielsaal eingeschränkt wurden.

Andere Bundesländer andere Rauchergesetze

Für Tilman Mohr ist das Urteil enttäuschend. Er muss weiterhin wöchentlich zwei Dienste von jeweils 6 und zehn Stunden in dem abgetrennten Raucherraum arbeiten. Der Rechtsstreit ist für ihn ein Ausdruck des Flickenteppichs. Wenn er in Bayern wohnen würde, müsste er diese Klage nicht führen. Dort gilt ein strenges Nichtraucherschutzgesetz, dass das Zigarettenrauchen in Spielbanken grundsätzlich verbietet. Seinen Job als Croupier will der 52-Jährige aber nicht aufgeben. Er arbeitet gerne in der Spielbank in Bad Homburg. Immerhin ist der dort schon mehr als 20 Jahre angestellt. Der Croupier mit Leib und Seele hat leider seine Klage verloren, bleibt seinem Arbeitsplatz aber treu.

Übrigens, 2009 gab es einen anderen Fall, bei dem ein Spielhallen-Angestellter aus Berlin wegen des Zigarettenqualms bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen ist und Recht bekommen hat. In Berlin gibt es aber andere Landesgesetze. Deshalb gewann der Kläger.

Wie sieht es bei anderen Arbeitsplätzen aus?

Laut Arbeitsrechtlern haben Klagen auf einen rauchfreien Arbeitsplatz bisher kaum eine Chance. Das gilt auch für andere Branchen. In Deutschland sind solche Verfahren bislang selten. Viele Arbeitnehmer haben Angst vor den Folgen, wenn sie klagen. Unter anderem, dass sie ihren Job verlieren. Vor allem die Furcht vor Nachteilen im Job hält die Arbeitnehmer davon ab. Darüber hinaus dauern laufende Verfahren oft mehrere Jahre, bis das Urteil durch ist. Bis dahin muss man das zwiegespaltene Verhältnis zum Arbeitgeber erst einmal durchstehen.

Im Fall des Croupiers aus Bad Homburg ist es so, dass Mitarbeiter, die über ein ärztliches Gutachten verfügen, welches belegt, dass sich durch das Arbeiten im Raucherbereich eine gesundheitliche Beeinträchtigung ergibt, in diesem Raum nicht mehr arbeiten müssen. Der 52-jährige Kläger hatte kein solches Attest und wollte deshalb per Gerichtsverfahren erreichen, dass er nicht mehr im Nichtraucherraum eingesetzt wird.

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