KI-Kunst: US-Gericht bestätigt Menschen als Urheber – Mit KI erzeugte Werke können keinen Urheberschutz beanspruchen

Otto Ubbelohde Illustration zum Märchen „Hans im Glück“.

05.03.2026 ( mm/red)  Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt es ab, über Urheberrecht für rein von KI geschaffene Werke zu entscheiden., wie jetzt von „ad-hoc-news“ gemeldet wurde. Damit bleibt der Mensch als unverzichtbare Voraussetzung für den Urheberschutz festgeschrieben – eine Richtungsentscheidung mit globaler Signalwirkung. Die Entscheidung hat globale Auswirkungen auf Kreativwirtschaft und Tech-Branche.

Höchstrichterliche Bestätigung des Status quo

Die Weichen sind gestellt: Kunst, die vollständig von einer Künstlichen Intelligenz erschaffen wird, bleibt in den USA urheberrechtsfrei. Der Supreme Court lehnte es ab, den jahrelangen Rechtsstreit des Informatikers Stephen Thaler anzuhören. Dieser hatte für das Bild „A Recent Engagement to Paradise“, geschaffen von seinem KI-System „Creative Machine“, das Urheberrecht angemeldet – mit der KI als alleiniger Autorin.

Menschliche Schöpfung eine „Grundvoraussetzung des Urheberrechts“

Die Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung unterer Instanzen und die Position des US-Urheberamtes. Dieses hatte die Registrierung bereits 2022 abgelehnt. Ein Bundesrichter bekräftigte 2023, menschliche Schöpfung sei eine „Grundvoraussetzung des Urheberrechts“. Die Berufungsinstanz folgte 2025 und verwies auf das Urheberrechtsgesetz von 1976, das die „Menschlichkeit als notwendige Bedingung für Urheberschaft“ vorsehe. Mit der Ablehnung des Supreme Court sind Thalers Rechtsmittel nun endgültig erschöpft.

Menschliche Kreativität als unantastbarer Grundsatz

Die einhelligen Urteile betonen eine klare Linie: Das US-Urheberrecht schützt die Früchte menschlichen Intellekts. Die Gerichte unterscheiden scharf zwischen Werken, die von einer KI erschaffen werden, und solchen, die mit KI-Hilfe entstehen. Während rein autonome KI-Erzeugnisse keinen Schutz genießen, können Werke mit signifikantem menschlichem Gestaltungsbeitrag sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein.

Das Urheberamt prüft dies bereits im Einzelfall, etwa bei Kunst, die mit Tools wie Midjourney entsteht. Entscheidend ist das Ausmaß an kreativer Steuerung durch den Menschen – von der präzisen Formulierung der Eingabeaufforderungen (Prompts) bis zur Auswahl und Nachbearbeitung der Ergebnisse. Thalers Fall war extrem: Er behauptete, die KI sei der alleinige Autor. Diese Position ist nun gerichtlich gescheitert.

Was bedeutet das für Kreativwirtschaft und Tech-Branche?

Die Entscheidung schafft vorläufige Klarheit in einem dynamischen Feld. Für Unternehmen und Entwickler heißt das: Der reine Output generativer KI-Systeme ist nicht schützbar. Geschäftsmodelle, die auf der Vermarktung solcher Inhalte basieren, müssen den menschlichen Beitrag in den Vordergrund stellen. Für die Kreativbranche stärkt das Urteil die Position menschlicher Künstlerinnen und Künstler.

Urteil stärkt die Position menschlicher Künstler

Doch die großen rechtlichen Fragen sind damit nicht vom Tisch. Während dieser Fall die Urheberschaft klärte, toben parallel fundamentale Rechtsstreite um die Trainingsdaten der KI-Modelle. In Sammelklagen, wie Andersen v. Stability AI, werfen Künstler und Autoren den KI-Firmen vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis zum Training genutzt zu haben. Diese Verfahren drehen sich um die Auslegung von Fair Use und könnten die ökonomischen Grundlagen der KI-Entwicklung neu definieren.

Ausblick: Der Ball liegt beim Gesetzgeber

Indem der Supreme Court den Fall nicht annahm, vermied er eine grundsätzliche Aussage zu KI und Kreativität. Das Gericht überlässt es dem Kongress, das Urheberrechtsgesetz für das Zeitalter der KI zu modernisieren, wir mitgeteilt. Der Druck auf die Legislative dürfte steigen, klare Regeln für Trainingsdaten, Transparenz und die notwendige menschliche Beteiligung zu schaffen.

Für Europa und Deutschland hat der US-Entscheid Signalwirkung. Auch hier wird intensiv über Anpassungen des Urheberrechts diskutiert. Die Frage, ab welchem Punkt menschliche Steuerung ausreicht, um KI-generierte Werke zu schützen, bleibt die zentrale Grauzone – und der nächste große Streitpunkt für Gerichte und Gesetzgeber weltweit.