Ausstellung im Begegnungshaus KA.RE. zeigt Gräuel der „Euthanasie“-Verbrechen

18.08.2025 (pm/red) Zur Eröffnung der Ausstellung „Verfolgung Behinderter Menschen im Nationalsozialismus“ wird in das katholische Begegnungshaus KA.RE. Freitag, 22. August, um 19 Uhr eingeladen. Thema in der Biegenstraße 18 sind Opfer, Täter und Abläufe der …

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Übernahme des insolventen DRK-Krankenhaus Biedenkopf durch Landkreis zum 1. Januar 2026

Im Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurde am 22. März 2024 bereits einstimmig beschlossen, das DRK-Krankenhaus in Biedenkopf für das Jahr 2024 mit bis zu 2,6 Millionen Euro zu unterstützen um zunächst einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Foto Maximilian Schick.

20.08.2025 (pm/red) Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf empfiehlt dem Kreistag, der Übernahme des insolventen DRK-Krankenhauses in Biedenkopf durch den Kreis zuzustimmen. Diesen Beschluss fasste das Gremium in seiner jüngsten Sitzung, wird von der Kreisverwaltung mitgeteilt. Damit werde dem Vorschlag von Landrat Jens Womelsdorf gefolgt. Wenn der Kreistag in seiner nächsten Sitzung die entsprechenden Beschlüsse fasst, werde der Landkreis Marburg-Biedenkopf zum 1. Januar 2026 die Klinik übernehmen.

„Mit dem Beschluss des Kreisausschusses haben wir einen ganz wichtigen, weiteren Schritt getan. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Mitarbeitenden des Krankenhauses und auch für die Menschen, die im Einzugsbereich der Klinik leben“, sagte Landrat Jens Womelsdorf.

„Damit kommen wir unserem gemeinsamen Ziel der Übernahme des Krankenhauses und der Transformation in eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung am Standort Biedenkopf, die vernetzt sowie in wirtschaftlich und medizinisch-pflegerische tragfähige Strukturen eingebettet ist, ein entscheidendes Stück näher. Die Anstrengungen der zurückliegenden Wochen und Monate haben sich gelohnt – und wir haben Wort gehalten,“ betonte der Landrat. Jetzt könne es losgehen.

Mit der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses kann der Kreistag in seiner Sitzung am 26. September die wirksame Entscheidung zur Übernahme des Krankenhauses fällen.

Teil dieses Beschlusses soll werden, neben der Übernahme des Krankenhauses die Gründung zweier Unternehmen. Eine Krankenhausbetriebsgesellschaft als gemeinnützige GmbH für den eigentlichen Klinikbetrieb. Dazu eine Immobilien-Besitzgesellschaft, die sich als Eigenbetrieb des Kreises um die Gebäude und Grundstücke des Krankenhauses kümmert.

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