Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Allgemein

E-Zigarette – darf ich am Arbeitsplatz dampfen?

Eine E-Zigarette wird am Laptop aufgeladen. iStockphoto Tolgart

Marburg 3.4.2018 (pm/red) Normale Tabakzigaretten dürfen am Arbeitsplatz nicht geraucht werden. Daher kommt verständlicherweise auch öfters einmal die Frage auf, ob sich dieses Verbot auch auf E-Zigaretten erstreckt. Viele Arbeitgeber haben spezielle Raucherbereiche oder Raucherräume eingerichtet oder aber aufgrund der Betriebssicherheit ist das Rauchen auch oftmals gänzlich untersagt, wie zum Beispiel in Werkstätten. Wie sieht es nun mit den E-Zigaretten aus? Denn das Rauchverbot greift nicht automatisch bei E-Zigaretten. Hier wird kein Tabak verbrannt, sondern stattdessen wird Liquid verdampft. Wie E-Zigaretten genau funktionieren erklärt dieser Beitrag von Mr Smoke.de.

Auf den Einzelfall kommt es an

Ob nun elektrische Zigaretten am Arbeitsplatz gedampft werden dürfen, muss in jedem Fall einzeln abgewogen werden. Denn es spielen viele Faktoren mit hinein, wie zum Beispiel die Hausordnung. Aber auch Vorgesetzte haben etwas zu sagen. Schließlich geht es bei einem Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz darum, Kollegen und Nichtraucher vor gesundheitsschädlichen Folgen zu schützen. Viele Arbeitgeber möchten aus diesen Gründen dem vorbeugen und stehen daher dem Dampfen am Arbeitsplatz ablehnend oder zumindest skeptisch gegenüber.

Ein Geschäftsmann mit einer E-Zigarette in der Hand. iStockphoto Milan Jovic

Generelles Verbot gibt es nicht

Eine einheitliche gesetzliche Regelung, unter die die elektrische Zigarette am Arbeitsplatz fällt, gibt es nicht. So gibt es kein rechtsgültiges Verbot und auch das Nichtraucherschutzgesetz ist nicht einfach auf eine E-Zigarette übertragbar. Dies zeigt ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Aktenzeichen 4 A 775/14. Dabei wurde beschlossen, dass das Dampfen nicht mit dem Rauchen gleichzusetzen ist. Dieses Urteil gilt allerdings ausschließlich für Nordrhein-Westfalen.

Arbeitgeber kann Dampfen verbieten

Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, bleibt das Verbot von E-Zigaretten eine reine Ermessenssache des Arbeitgebers. Juristen berichten, dass ein Verbot des Arbeitgebers mit dem Verweis auf Gesundheitsrisiken als Begründung für das Rauchverbot nicht ausreicht. Anders sieht es allerdings aus, wenn die betrieblichen Interessen dem Dampfen entgegenstehen, zum Beispiel in Restaurants, an Tankstellen oder in Verkaufsräumen. Aber auch dann, wenn die Qualität der Arbeitsleistung durch einen übermäßigen Genuss der E-Zigaretten leidet, darf der Arbeitgeber ein Verbot aussprechen.

 

Contact Us