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Städtische Einbürgerungsfeier im Rathaus Kassel

Von November 2023 bis 15. September 2024 haben in Kassel bereits 771 Menschen aus 84 Staaten einen deutschen Pass erhalten. Foto nn, Bildquelle Stadt Kassel

09.11.2024 (pm/red) 883 Menschen haben im Jahr 2023 in Kassel die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das seien 113 Urkunden mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 wurden 635 Menschen eingebürgert, 2020 waren es 492, wird aus dem Rathaus Kassel mitgeteilt.

Von November 2023 bis zum 15. September diesen Jahres haben in Kassel 771 Menschen aus 84 Staaten, einen deutschen Pass erhalten haben. Anlässlich der traditionellen Einbürgerungsfeier für die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Kasseler Rathaus sagte Oberbürgermeister Sven Schoeller bei seiner Ansprache:

 „Heute ist ein schöner Tag. Vor allem natürlich für Sie, die auf ihre Einbürgerung gewartet haben. Ein schöner Tag nicht weniger für unsere Stadt, in der Sie hoffentlich gut aufgenommen wurden und die zu Ihrem Zuhause geworden ist. Denn der Wunsch nach Einbürgerung ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland, den Grundwerten unserer Verfassung und unserer Demokratie.“

Schoeller verwies darauf, dass in Kassel über 200.000 Menschen mit sehr unterschiedlichen Interessen und Einstellungen, mit verschiedener Herkunft, Religion, Bildung und Erwerbsmöglichkeiten leben. „Dabei verbindet all eines diese Menschen: die Stadt selbst. Dieses Bewusstsein und damit die Identifikation der Menschen mit Kassel möchte ich stärken und so ein echtes Wir-Gefühl schaffen“, betonte der Oberbürgermeister. 

(Bisherige) Staatsangehörigkeiten der Neubürger

Von den seit November vergangenen Jahres 771 eingebürgerten Menschen im Alter vom Baby bis zum 71. Lebensjahr stammt ein anhaltend großer Teil aus Syrien (406). Dahinter komplettieren Afghanistan (45) und die Türkei (35) die ersten drei Plätze, gefolgt von Iran (30), Irak (29) und Somalia (29). 

Die Staatsangehörigkeitsverteilung spiegelt die Flüchtlingssituation seit 2015 wider. Insbesondere bei Personen aus Syrien war vielfach eine vorzeitige Einbürgerung nach sechsjährigem Aufenthalt aufgrund besonderer Integrationsleistungen möglich. Dies ist insbesondere bei Deutschkenntnissen ab dem Niveau B2 oder im Inland erworbenen Studienabschlüssen der Fall, verstärkt zeigten sich Abschlüsse im medizinischen / pharmazeutischen Bereich. Oberbürgermeister Schoeller: „Gerade auch in diesen Berufsfeldern werden Fachkräfte dringend benötigt.“

Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27. Juni 2024 wurde die Dauer des Mindestaufenthaltes auf fünf Jahre herabgesetzt und aus deutscher Sicht generell die Einbürgerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht. Relevant ist das Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung. Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurden daher schon seit Anfang 2024 Anträge nach „neuem Recht“ gestellt.                                                                                      

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