Foto-Aktion will tierische Lebensräume in den Fokus rücken

Um tierische Lebensräume in den Fokus zu rücken, startet die Naturschutzbehörde des Landkreises eine Foto–Aktion. Auf diesem Foto ist ein Schwalbenschwanz, ein Schmetterling, zu sehen. Foto Katharina Franziska Hof

22.07.2026 (pm/red) Um tierische Lebensräume in den fotografischen Fokus zu rücken, startet die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf eine Foto–Aktion. Es finden sich im direkten Wohnumfeld von Menschen zahlreiche Lebensstätten wildlebender, schützenswerter Tiere. Auf diese häufig übersehenen Lebensräume soll mit der Aktion unter dem Motto „heimliche Untermieter“ aufmerksam gemacht werden.

Interessierte sind zum Mitmachen, also Fotografieren, eingeladen. Für jede Jahreszeit sollen dann die spannendsten Fotos ausgewählt und auf Postkarten des Landkreises veröffentlicht werden. Deshalb sucht die Behörde Fotos von Lebensstätten wildlebender Arten an Häusern, in Gärten oder auf Höfen – vom Vogel über Eidechsen bis zum Schmetterling:

„An Gebäuden, in Gärten oder auf Höfen nutzen verschiedene Tierarten bauliche Strukturen oder geschützte Bereiche, um dort zu brüten, Nahrung zu suchen oder die kalte Jahreszeit zu überstehen. Im Frühjahr und Sommer nutzen unter anderem Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge kleine Spalten im Mauerwerk oder Hohlräume im Holz als Nistplätze“, erklärt Katharina Franziska Hof von der Unteren Naturschutzbehörde.

Eidechsen wiederum hielten sich gerne in warmen, sonnigen Bereichen wie Trockenmauern oder Steinstrukturen auf, während Fledermäuse und Vögel Unterschlupf in Dachstühlen, hinter Fassadenverkleidungen oder in Gebäudespalten fänden. Denn dort können sie ihre Ruhe- und Nistplätze einrichten.

„Im Herbst und Winter suchen schließlich Igel Schutz unter Holzstapeln, in dichten Hecken oder in ruhigen Gartenecken und nutzen diese Bereiche als Winterquartier“, sagt Hof. All das seien Beispiele von Tieren, die im Rahmen der Aktion fotografiert werden können.

Tiere beim Fotografieren nicht stören

„Ganz wichtig ist dabei aber, die Tiere nicht zu stören“, macht Hof deutlich. Viele dieser und weiterer Tierarten, die im Bereich menschlich geprägter Orte ihre Lebensstätten einrichten, seien gesetzlich besonders geschützt. „Während sensibler Zeiten – insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder Ruhephasen – dürfen diese häufig gefährdeten Arten nicht gestört oder aus ihren Lebensstätten vertrieben werden. Nur so kann ihr Überleben und der Fortbestand der Arten gesichert werden“, sagt die Naturschützerin. Deshalb sei auch beim Fotografieren Rücksicht angesagt. Das gelte auch für das Betreten von fremden Grundstücken. Diese dürfen nur betreten werden, wenn die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer dem zustimmen.

Fotos per E-Mail einreichen

Für eine Teilnahme an der Aktion genügt es, ein entsprechendes Foto aufzunehmen und dieses dann per E-Mail an HeimlicheUntermieter@marburg-biedenkopf.de zu senden. Mit dem Zusenden der Bilder stimmen die Fotografinnen und Fotografen einer honorarfreien Veröffentlichung der Aufnahmen zu. Sie übertragen das zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht des jeweiligen Fotos an den Kreis, der die Bilder für Veröffentlichungen in Druck und/oder Online-Medien, einschließlich Social Media, nutzen darf. Auf Wunsch wird selbstverständlich der Name des Fotografen oder der Fotografin oder ein anderer Urheberhinweis genannt.

„Ganz wichtig ist dabei aber, die Tiere nicht zu stören“, macht Hof deutlich. Viele dieser und weiterer Tierarten, die im Bereich menschlich geprägter Orte ihre Lebensstätten einrichten, seien gesetzlich besonders geschützt. „Während sensibler Zeiten – insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder Ruhephasen – dürfen diese häufig gefährdeten Arten nicht gestört oder aus ihren Lebensstätten vertrieben werden. Nur so kann ihr Überleben und der Fortbestand der Arten gesichert werden“, sagt die Naturschützerin. Deshalb sei auch beim Fotografieren Rücksicht angesagt. Das gelte auch für das Betreten von fremden Grundstücken. Diese dürfen nur betreten werden, wenn die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer dem zustimmen.

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