Unwort des Jahres 2025: >>Sondervermögen<< als irreführende Wortschöpfung
13.01.2026 (pm/red) In Marburg wurde heute der im öffentlich-politischen Sprachgebrauch zunehmend verwendete Ausdruck „Sondervermögen“ als Unwort des Jahres bekannt gegeben. Die verstärkt in 2025 in politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme verwendete Wortschöpfung erfährt damit eine deutliche Entlarvung und Stigmatisierung.
Die institutionell unabhängige und ehrenamtliche Initiative, bestehend aus vier Sprachwissenschaftlern und einer Journalistin, kritisiert den verbreiteten Gebrauch, „weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung“, wie in der Begründung erläutert wird:
Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden. Wo politische Kommunikation alle Bürger:innen betrifft, ist das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache diskursethisch geboten.
Nachstehend die weitere Erläuterung und Begründung zu der diesjährigen Entscheidung der Jury:
Irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes
Der Ausdruck Sondervermögen ist seit einigen Jahren im gesellschaftlichen Diskurs präsent. Im Jahr 2025 wurde er im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet und prägte sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme.
Sondervermögen setzt sich aus den Wortteilen sonder und Vermögen zusammen. Unter Vermögen ist eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.) zu verstehen. Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist.
Im Alltagssprachgebrauch wird unter Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, u.a. kommt er im GG in Art 110, Abs. 1 vor.
Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt.
Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund.
Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.


