Studium Generale zur Geschichte der Marburger Universität ab 30. April

16.04.20225 (pm/red) Im Sommersemester 2025 bringt das Studium Generale der Philipps-Universitä unter dem Titel „Universität – wozu?“ als Leitfrage eine Vortragsreihe als Zeitreise durch die Geschichte der Marburger Universität. In 2027 kann die Philipps-Universität ihr …

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Friedensbewegung fordert Abzug der Atomwaffen aus Deutschland

05.05.2025 (pm/red) Am 2. Mai 1975 trat die Bundesrepublik Deutschland dem nuklearen Nichtververbreitungsvertrag (NVV) bei, der fünf Jahre zuvor (am 5. März 1970) in Kraft getreten war. Artikel II des Vertrages besagt: „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen.“

50. Jahrestag des Beitritts zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag

Das Aktionsbündnis „atomwaffenfrei.jetzt“ zu dem das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ angehört fordert 50 Jahre nach Beitritt Deutschlands zum NVV die vollständige Einhaltung des Vertrages durch den Abzug der Atombomben aus Büchel. Zumindest dem Geist der wesentlichen Vertragsbestimmung in Art. II widerspricht die aktive Mitwirkung an der so genannten nuklearen Teilhabe innerhalb der NATO. Bezogen auf Deutschland bedeutet dies selbst 50 Jahre nach Vertragsbeitritt die anhaltende Stationierung von US-Atombomben – aktuell vermutlich noch 15 auf dem Fliegerhorst Büchel –, das Vorhalten von Trägerflugzeugen – aktuell Tornados, in Zukunft F-35-Kampfjets – , das Üben des Einsatzes der Atombomben durch Piloten der Bundeswehr und die erklärte Bereitschaft, diese im Ernstfall über einem Ziel abzuwerfen.

Diese Praxis der „nuklearen Teilhabe“ wird regelmäßig von einer Mehrheit aller UN-Staaten verurteilt, beispielsweise in einem Statement der 120 „Blockfreien Staaten“ bei der NVV-Konferenz 2024 in Genf: „[…] Die Gruppe bekräftigt erneut ihre tiefe Sorge […] über Praktiken, die den Prinzipien und Zielen des Vertrags entgegenstehen, wie die anhaltenden und neu entstehenden Abkommen zur nuklearen Teilhabe und die erweiterte Abschreckung.“ (1)

Martin Singe, Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses „atomwaffenfrei.jetzt“, schließt sich dieser Kritik an: „Die Bundesregierung muss die Bestimmungen des NVV endlich vollständig erfüllen, den Abzug der US-Atomwaffen veranlassen und jegliche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe aufgeben.“ Dieser Meinung schließt sich auch das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ an.

Die aktuelle Diskussion über die Ausweitung der nuklearen Teilhabe durch französische Atomwaffen untergräbt die Glaubwürdigkeit Deutschlands zusätzlich. Welch fatale Folgen dies hat, zeigte das Schweigen der deutschen Regierung wie der anderen NATO-Staaten, als Russland und Belarus vor zwei Jahren mitteilten, gleichfalls eine nukleare Teilhabe aufzubauen (Stationierung russischer Atombomben und Raketen in Belarus sowie Umrüstung belarusischer Kampfflugzeuge sowie Training belarusischer Piloten für den Einsatz der Bomben).

Die nukleare Teilhabe wird ebenso wie die beschleunigte nukleare Aufrüstung aller Atomwaffenstaaten mit der vermeintlichen Abschreckungswirkung begründet. Das ist ein Trugschluss: Je konfrontativer die Atomwaffenpolitik, desto mehr wächst die Gefahr eines Atomwaffeneinsatzes, und sei es nur aufgrund von Missverständnissen, Fehlwahrnehmungen oder Computerfehlern. Der aktuelle Stand der Doomsday Clock (der Weltuntergangsuhr) bei 89 Sekunden vor 12 ist eine unmissverständliche Warnung, dass die aktuelle Nuklearwaffenpolitik das Überleben der ganzen Menschheit gefährdet. (2)

Artikel VI des NVV besagt: „Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung. […].“ Regina Hagen vom Aktionsbündnis „atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Konsequenz hin: „Diese Vertragsklausel verpflichtet auch Deutschland zu Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung. Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ bekräftigt, der sicherste Weg zur Erfüllung dieser völkerrechtlichen Pflicht ist der Beitritt Deutschlands zum 2021 in Kraft getretenen UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), dem bereits 72 Staaten beigetreten sind.“

(1) Statement der Blockfreien Staaten bei der NVV-Konferenz in Genf, 22.7.2024.
(2) Bulletin of the Atomic Scientists: Closer than ever: It is now 89 seconds to midnight – 2025 Doomsday Clock Statement; 28.1.2025;
(3) ICAN: TPNW signature and ratification status

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