
01.09.2026 (pm/red) Pflegekräfte, gemeinnützige Träger und Betroffene warnen gemeinsam: Dieses Gesetz spart an denen, die Pflege leisten und auf Pflege angewiesen sind. Das Gesetz löse kein Pflegeproblem – es verschiebteKosten, Verantwortung und Belastung auf Beschäftigte, Pflegebedürftige und Angehörige., lautet die übergreifende Kritik.
Als Reaktion auf die Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung der Pflege haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Wohlfahrtsverbände und die Selbsthilfe der Pflegebedürftigen zum „Aktionsbündnis Pflege“ zusammenschlossen. Damit wollen sie die massive Kritik am Reformentwurf bündeln um künftig gemeinsam inhaltlich und mit Aktionen dagegen anzugehen.
Der Referentenentwurf „Pflegeneuordnungsgesetz“ (PNOG) sieht unter anderem vor, die Regelung, wonach sich die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarifverträgen richten muss, für vier Jahre auszusetzen. Außerdem sollen Tariflöhne nicht mehr voll refinanziert werden. Das steht in klarem Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken.
Stefan Röhrhoff, Landesfachbereichsleiter Gesundheit, soziale Dienste, Wissenschaft und Bildung von ver.di Hessen: „In der Altenpflege wird sich der Personalmangel angesichts steigender Bedarfe weiter verschärfen. Aus gutem Grund gibt es seit 2022 Tariftreue in der Pflege. Wer die verpflichtende Tarifbezahlung opfert, verhöhnt die harte Arbeit all jener, die sich hingebungsvoll und professionell um alte und kranke Menschen kümmern. Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums gleicht einem Frontalangriff auf die Belegschaften der Pflegeeinrichtungen.“
Der Entwurf würde zudem die Begutachtungskriterien so verschärfen, dass gegenüber geltendem Recht knapp 12 Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft würden. In den Heimen verschöbe sich damit der Pflegegradmix nach unten. Das hat direkte Folgen für die Personalausstattung: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Personal kann eingesetzt und refinanziert werden. Wenn Menschen künftig niedriger eingestuft werden, sinkt rechnerisch die Personalausstattung – obwohl der tatsächliche Pflegeaufwand nicht verschwindet. Die geplanten Einsparungen würden damit vor allem Pflegebedürftige und Pflegekräfte treffen.
Arbeitsverdichtung droht bei gleicher Belegung
„Das PNOG trifft die ambulante Pflege an einer zentralen Stelle“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. Der Gesetzentwurf drohe, bewährte Unterstützung in Beratung, Anleitung und Begleitung pflegebedürftiger Menschen aus dem Aufgabenbereich der ambulanten Pflegedienste herauszulösen.
„Diese Leistungen sind keine Verwaltungsaufgaben, sondern Kern professioneller Pflege. Wer Pflegedienste aus der Pflegebegleitung verdrängt, schwächt genau die Strukturen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und stabilisieren. Stattdessen muss das Gesetz die professionelle Pflege verbindlich einbinden, Beratungs- und Schulungsleistungen sichern und die vollständige Refinanzierung dieser anspruchsvollen Arbeit gewährleisten“, sagt Carsten Tag weiter.
„Der Gesetzesentwurf löst keines der strukturellen Probleme der Pflege. Statt nachhaltige Reformen erleben wir Kürzungen, die Fachkräfte aus der Versorgung drängen, die Tarifbindung schwächen und die Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Familien verschlechtern“, so Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen.
Forderung zukunftsfeste Pflegeversicherung
Auch das DRK in Hessen schließt sich den Aussagen an. DRK-Landesgeschäftsführer Nils Möller: „Eine Reform der Pflegeversicherung ist notwendig, um die Pflege langfristig zukunftsfest aufzustellen. Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass viele pflegebedürftige Menschen auf bestehende Unterstützungsangebote angewiesen sind, die ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Strukturen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten und den Verbleib zu Hause fördern, sollten daher erhalten und gestärkt werden, statt diese zu schwächen.“
Einsparungen zulasten von Betroffenen und Beschäftigten
Wenn die Pläne in dieser Form umgesetzt werden, so ist sich das Bündnis einig, würden die Einsparungen voll auf die Betroffenen und Beschäftigten umgewälzt, statt die Pflegeversicherung endlich auf ein solides, zukunftssicheres Finanzfundament zu stellen. „Pflegende Angehörige brauchen mehr Entlastung – nicht weniger. Die geplanten Kürzungen bei der Streichung der Verhinderungspflege und bei den Rentenpunkten nimmt ihnen dringend benötigte Auszeiten, die Kürzung der Rentenpunkte verschärft das Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig müssen Präventionsmaßnahmen auch pflegende Angehörige ausdrücklich erreichen und ihre Gesundheit langfristig schützen. Wer Pflege zu Hause absichern will, darf Angehörige durch diese eine Reform nicht schlechter stellen“, so die Selbsthilfeorganisation pflegender Angehöriger „Wir pflegen!
Für den 26. September ruft der DGB mit Aktionspartnern bundesweit zu Kundgebungen gegen den Sozialabbau auf. In Hessen startet 11.00 Uhr am Frankfurter Willy-Brandt-Platz eine Demonstration.
