Staatstheater Kassel: „Carmen“ ab 31. März zurück auf dem Spielplan

24.3.2024 (pm/red) Nach mehrmonatiger Pause kehrt die beliebte Opernproduktion wieder auf den Spielplan zurück: Georges Bizets „Carmen“ in der Inszenierung von Florian Lutz ist ab Ostersonntag, 31. März, wieder im Opernhaus, in der Raumbühne ANTIPOLIS …

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SoVD-Marburg gegen Kürzungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen

Marburg 11.11.2010 (pm/red) Im Zuge der Neuordnung der Gemeindefinanzierung werden Pläne zur Reduzierung von Sozialausgaben bekannt. Seit März erarbeitet die Regierungskommission „Reform der Gemeindefinanzen“ im Auftrag des Bundesfinanzministerium Wolfgang Schäubles Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung. Inzwischen wurden 225 Kürzungsvorschläge erarbeitet, die sozial Schwache, Behinderte und Pflegebedürftige Menschen treffen. Dagegen wendet sich der Sozial-Verband (SoVD) in Marburg in einer Presseerklärung.

Mit frühzeitigen Information will man den Bestrebungen entgegenwirken und Betroffene sensibilisieren. Die Zusammenstellung liest sich wie ein Katalog von Maßnahmen gegen behinderte und benachteiligte Menschen.

  • Für Menschen mit Behinderungen soll künftig das Recht zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfen zu äußern, eingeschränkt werden.
  • Behinderten in Werkstätten mit einem Monatsverdienst unter 299 Euro sollen ihr Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet und damit faktisch gestrichen werden.
  • Weiterhin soll unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld für die Eltern auf Transferleistungen für ihre behinderten Kinder angerechnet werden und damit ebenfalls entfallen.
  • Vor einer erheblichen Einschränkung der Blindenhilfe wird nicht zurück geschreckt
  • Gleiches gilt für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen sowie Leistungen bei der Beschäftigung in Werkstätten.
  • Im Bereich der häuslichen Pflege durch Familienangehörige, Freunde und Nachbarn soll der Anspruch auf Pflegegeld entfallen.
  • Weiterhin soll die Kostenübernahme durch die Sozialhilfeträger für die stationäre Pflege eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Mehrbettzimmer wäre Standard.
  • Rechte auf Widerspruch und Anfechtungsklagen sowie Prozesskostenhilfen sollen gekürzt werden. Dies führt für die Betroffenen zu Einschränkungen in ihrer Möglichkeit die Sozialgerichte an zu rufen.
  • Im Rahmen der Änderung der Hartz-IV-Sätze sind Kürzungen in Höhe von 68 Euro insbesondere bei Behinderten vorgesehen, die keinen eigenen Haushalt führen und in Wohngemeinschaften leben. Damit werden Behinderte als Person schlechter gestellt als Personen in einer Lebenspartnerschaft. Der Behinderte würde danach die Regelbedarfsstufe 3 mit 291 Euro erhalten, eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft die Regelstufe 2 mit einem Satz von 328 Euro.

In der Beratungsstelle des SoVD Marburg wird längst festgestellt, dass es für Behinderte, Rentner und Grundsicherungsempfänger immer schwieriger wird, ihre rechtlich zustehenden Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen.

Verfestigung von Armutsstrukturen

Der SoVD Marburg sieht in diesen in Vorbereitung befindlichen Kürzungen der Schwarz-Gelben Koalition eine wachsende Armut sich verfestigen. Für die Betroffenen wird die Menschenwürde, wie sie im Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen von Hartz-IV eingefordert wurde, nicht mehr gegeben sein, wird festgestellt. Der SoVD Marburg fordert deshalb eine umfassende Strategie gegen die wachsende Armut in Deutschland.
Die Marburger Ortsgruppe leistet eigene Sozialberatung mittwochs von 14.00 bis 17.00 in der Weidenhäuserstraße 53.

Weitere Informationen gibt es im Internet.

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