Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

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Anträge zur Förderung des Chorwesens bis 31. März einreichen

Marburg 26.1.2012 (pm/red) In 2012 sollen Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf vor allem bei herausragenden Projekten, in der Jugendarbeit sowie bei Qualität verbessernden Maßnahmen, wie etwa Stimmbildungsseminare,  gefördert werden. Es gibt im Landkreis Marburg-Biedenkopf fast vierhundert Chöre und Bläsergruppen bei insgesamt 188 Ortschaften.
Die Förderung des Chorwesens erfolgt im Rahmen einer Sockelförderung, die ausschließlich den Sängerkreisen, Sängerbünden und Kirchen zur weiteren Verwendung, insbesondere für Fortbildungen, zur Verfügung gestellt wird. Dazu können Chöre mit Projektförderung unterstützt werden, um bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanzielle Förderung zu erhalten.

Es werden Projekte gefördert, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre dienen. Als mögliche Förderungskriterien kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores, einer Gruppe oder Jugendchores, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen als Wochenendseminare aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen in Betracht.

Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden. Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können dagegen nicht gefördert werden.

Antragstellung sollte vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung spätestens bis zum 31. März 2012 erfolgen. Antragsformular beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf: Fachdienst Presse- und Kulturarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Telefon 06421 405-1228, E-Mail: achenbachs@marburg-biedenkopf.de.

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